Bande
(franz.
Association de malfaiteurs, ital. Associazione di malfattori), Vereinigung mehrerer
Personen zur Begehung
einer noch ungewissen Anzahl von
Verbrechen einer gewissen Art, z. B. von
Verbrechen gegen das
Eigentum,
oder von
Verbrechen überhaupt. Während in
Frankreich und
Italien
[* 2] die Vereinigung zu einer
Bande
überhaupt strafbar ist, erscheint
es nach dem deutschen
Strafgesetzbuch (§ 243, Ziff. 6, 250, Ziff. 2) nur als ein Straferhöhungsgrund,
wenn
Diebstahl oder
Raub von mehreren gemeinsam begangen wurde, welche sich zur fortgesetzten Begehung von
Raub oder
Diebstahl verbunden hatten. S.
Banden.