Banca
Nazionale nel Regno d'Italia (Italienische Nationalbank). Unter den
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in Italien zur Zeit der polit. Selbständigkeit der zum Königreich Italien vereinigten Staaten begründeten 6 Notendanken nahm die ursprünglich in Genua mit 8 Mill. Lire 1850 geschaffene Banca Nazionale nel Regno d'Italia den ersten Rang ein. Nachdem das Kapital der Bank 1805 auf 100 Mill. Lire erhöht worden war, mußten infolge der Kriegsereignisse 1866 die Barzahlungen der ital. Banken eingestellt werden; für die Banknoten der Banca Nazionale nel Regno d'Italia wurde allgemein, für die Noten der übrigen Banken in den betreffenden Provinzen der Zwangskurs gesetzlich eingeführt. 1871 gründete die in Rom ein Hauptcomptoir und verlegte später dorthin den Sitz der Generaldirektion. Das Grundkapital der Banca Nazionale nel Regno d'Italia wurde 1872 auf 150 Mill. Lire erhöht, wovon jedoch nur 200 Mill. eingezahlt wurden. 1874 wurde zwischen dem Staate und den Zettelbanken ein Vertrag abgeschlossen, demzufolge diese für Rechnung des Staates und in der Höhe der Staatsschuld Konsortialnoten, die bis Ende 1875 die Höhe von 940 Mill. erreicht hatten, ausgaben. Dieselben wurden später als Staatspapierqeld anerkannt, allmählich vermindert und zum Teil durch neue, einlösbar gemachte und mit gesetzlichem Kurs versehene Staatsnoten ersetzt. Hiernach nahmen die Banken im April 1883 die Barzahlungen wieder auf. Die erwähnten 6 Banken durften zuletzt insgesamt bis zu 1050 Mill. Lire Noten mit Drittelbardeckung (zwei Drittel in Gold, ein Drittel in Silber) ausgeben. Vom ungedeckten Notenumlauf war eine Abgabe von 1 Proz. zu entrichten. Die Noten erhielten Zwangskurs und waren von den ital. Banken gegenseitig in Zahlung anzunehmen. Durch die Gesetze von 1885, 1887, 1888, 1889, 1890 wurden keine einschneidenden Änderungen hervorgerufen. Infolge der Bankkrisis von 1892-93 und des Zusammenbruchs einer Notenbank (der Banca Romana) machte sich aber eine Neuordnung des Notenwesens erforderlich. Durch Gesetz vom 10. Aug. 1893 trat an Stelle der Banca Nazionale nel Regno d'Italia die Banca d'Italia, mit der die beiden toscan. Notenbanken verschmolzen wurden, und deren Grundkapital auf 300 Mill. Lire (300000 Aktien zu 1000 Lire), zunächst mit 70 Proz. Einzahlung, festgesetzt wurde. Für 1895 ist die Einzahlung von weitern 10 Proz. in Aussicht genommen. (S. Banken, Notenbanken.)