Banc
(spr. bänk), in der englischen und angloamerikan.
Gerichtssprache Bezeichnung der Richterbank.
The court in banc
, das
Plenum des
Gerichts, welches eine
Revision der von den
Einzelrichtern erlassenen
Urteile ausübt, teils in der Form von
Anträgen
auf erneuertes Juryverfahren (new trial), teils in der Form von sogen. reservierten
Untersuchungen (reserved points).
Nach der New Yorker Prozeßordnung können die Einzelrichter selbst eine Entscheidung des Plenums der Richterbank herbeiführen, das hier den Namen »General Term« führt.