(spr. bang), die franz. Form des deutschen Wortes
Bann (s. d.). Es bezeichnet wie dieses 1) die Befugnis der öffentlichen
Gewalt,
Befehle zu erlassen, 2) die kraft dieser Befugnis erlassenen
Befehle selbst, 3) die
Strafe, die auf Verletzung des Gebots
stand, 4) das Gebiet, für welches die Befugnis galt. (S. Heerbann.) - In der
VerbindungBan de vendauge
(spr. wangdángsch) bedeutet Ban die behördliche Festsetzung (den Ausruf) der Weinlesezeit;
ebenso Ban de fenaison (spr. fönnäsóng) die der Heuerntezeit. Während die erstere dazu
dient, Diebereien in den
Weinbergen und vorzeitiges Abernten zu verhüten, bezweckt die letztere hauptsächlich, das Abernten
von Wiesen, welche im Gemenge liegen und keine Zufahrt haben, zu ermöglichen.
Übertretung des Ban steht unter
Strafe.
oder
Banus, in frühern
ZeitenTitel und Würde der Befehlshaber mehrerer Grenzmarken des
UngarischenReichs, demnach
ungefähr gleichbedeutend mit dem deutschen Markgraf. Die Macht des vom Könige, aber nicht auf Lebenszeit
ernannten und auf dein
Reichstage beeideten Ban war sehr ausgedehnt, indem derselbe in den polit., jurid. und militär.
Angelegenheiten die oberste Gewalt fast unumschränkt übte. Der Ban galt in seinem
Bezirke, gleich dem
Palatin in
Ungarn,
[* 2] als
der nächste nach dem König und hatte in
Bezug auf
Verwaltung und Gerichtsbarkeit dieselben
Rechte und
Pflichten wie jener. In Kriegszeiten führte er die
Truppen seines
Banats.
Die bedeutendsten
Banate waren die von
Dalmatien, Kroatien und
Slawonien, von
Bosnien,
[* 3] von Macsow und von
Szörény. Die Grenzen
[* 4] der einzelnen
Banate wechselten häufig, indem bald mehrere vereinigt, bald eines geteilt wurde. Die vordringende türk.
Macht verschlang allmählich alle
Banate bis auf das von Kroatien. Aber auch die Macht dieses letzten
Ban war sehr beschränkt, da einen
Teil seines
Banats die
Türken einnahmen, einen andern die kaiserl. Militärkommandanten besetzten.
Desto willkürlicher schaltete der in dem kleinen ihm gebliebenen
Teile, bis endlich zu Anfang des 17. Jahrh.
unter dem Ban Joh. Draskovich der
Umfang der Banatmacht durch einen reichstäglichen Gesetzartikel näher bestimmt wurde. Der
PreßburgerReichstag von 1723 ordnete auch dieses
Banat dem damals errichteten ungar. Statthaltereirat unter, und 1746 wurden
auch die Militärangelegenheiten desselben unmittelbar dem
Wiener Hofkriegsrat unterstellt. Dafür aber wurden von MariaTheresia
(1751) die von
Leopold I. zurückeroberten ungar.
KomitatePóschega, Veröcze und Svrmien ebenfalls unter die
Verwaltung des
Ban gestellt, doch sollten diese auch ihre Legaten in den ungar. Landtag entsenden und
der ungar. Statthalterei untergeordnet bleiben.
Nach solchen Umwandlungen bestand bis zu neuerer Zeit die Macht und Würde des in Folgendem: Er war der
dritte Reichswürdenträger
Ungarns, ordentlicher Landesrichter, Vorsitzer der der königl.
Tafel in
Ungarn gleichgestellten
und nur der Septemviraltafel untergeordneten Banaltafel, Mitglied des ungar. Statthaltereirats,
Anführer der
Insurrektion (s. d.) und
Inhaber des ersten und zweiten Banalgrenzregiments;
er konnte ferner nach eingeholter königl. Bewilligung Banallandtage einberufen, bei denen
ihm gesetzlich das Präsidium zustand, vollzog in seinem
Bezirke die Statthaltereierlasse und trug bei der Krönung dem ungar.
Könige den goldenen Reichsapfel vor.
Durch die octroyierte österr. Reichsverfassung vom die Kroatien,
Slawonien und
Dalmatien zu einem eigenen Kronlande
umschuf, war der Ban ganz unabhängig von
Ungarn und selbständiger
Statthalter in seinem
Bezirke geworden,
ganz mit derselben Machtbefugnis wie die
Statthalter der übrigen Kronländer, mit Beibehaltung jedoch des alten
Namens Ban. Seit
dem
Ausgleich mit
Österreich
[* 5] (1867) trat auch Kroatien in ein neues Verhältnis mit
Ungarn, und der Ban wird unter Gegenzeichnung
des ungar. Ministerpräsidenten vom König ernannt. Er ist
Chef der kroat.-slawon. Landesregierung, dem
Landtage in
Agram
[* 6] verantwortlich, steht in Landessachen unmittelbar unter der
Krone und nimmt in gemeinschaftlichen kroat.-ungar.
Staatsangelegenheiten am ungar. Ministerrate teil.
Matija, serb. Dichter, geb. in Ragusa,
[* 7] studierte
daselbst und lebte dann in
Konstantinopel
[* 8] und
Brussa. 1844 begab sich Ban nach
Belgrad
[* 9] und ward hier der
Erzieher der
Töchter des Prinzen
Alexander. 1849 nach Ragusa zurückgekehrt, gab er bis 1853 die litterar. Zeitschrift «Dubrovkika»
heraus. Seit 1854 lebt er wieder in
Belgrad. B.s
Dramen «Mejrima»,
«Urosch V.»,
«Zar Lazar» gehören zu den besten der südslaw.
Litteratur. Von einer Sammlung seiner serb. Gedichte erschien 1853 der 1.
Band.
[* 10]