Bambergische
Halsgerichtsordnung (Bambergensis
Constitutio criminalis), ein von dem
Fürstbischof
Georg von
Limburg
[* 2] für
die stift-bambergischen
Lande 1507 publiziertes
Strafgesetzbuch. Sie wurde entworfen von dem
Freiherrn
Johann dem Tapfern von
Schwarzenberg und Hohenlandsberg, der in bambergischen
Diensten stand, ist häufig gedruckt (Bamb. 1507, dreimal bei
Johann
Schöffer 1508, das letzte
Mal 1531) und wurde auch von den
Markgrafen
Georg und
Kasimir von
Brandenburg
[* 3] für
die fränkischen
Länder des brandenburgischen
Kreises
fast unverändert als Strafkodex publiziert (sogen. Brandenburgica).
Die Bambergensis wurde sodann nach mehrfacher Überarbeitung als peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. zum deutschen Reichsgesetz (sogen. Carolina) erhoben, weshalb die Bambergensis auch als die Mutter der Carolina (mater Carolinae), die Brandenburgica aber als die Schwester der Carolina (soror Carolinae) bezeichnet werden. Eine Ausgabe der peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. nebst der Bamberger und Brandenburger Halsgerichtsordnung besorgte Zöpfl (2. Ausg., Leipz. 1876).
Vgl. E. Brunnenmeister, Die Quellen der Bambergensis (Leipz. 1879).