Bambāra,
einst ein großes Negerreich im NW. von Afrika [* 2] zu beiden Seiten des Dscholiba (obern Niger), zwischen Kaarta, Wassulu und Massina, zerfiel nach dem Tode von El-Hadj Omar (s. unten) 1864 in die Gebiete von Kaarta (s. d.), Segu (s. d.), Massina und Beledugu. Nur in seinem westl. Teile erheben sich niedrige Granitgebirge, Fortsetzungen des Gebirges von Futa-Dschalon; im übrigen ist das Land eben, wenig bewaldet, besonders im Süden von vielen Flüssen durchzogen und sehr fruchtbar, zum Teil auch sumpfig.
Große
Strecken werden zur Regenzeit vom
Dscholiba überschwemmt. Der ziemlich ein halbes Jahr, von Juni bis November anhaltende
Regen mildert die Hitze bedeutend.
Ohne viele Mühe werden Getreide,
[* 3]
Reis,
Mais,
Yamswurzel u.s.w., bisweilen
in doppelter Ernte
[* 4] gewonnen. Von
Mineralien
[* 5] finden sich u.a.
Eisen
[* 6] und
Gold.
[* 7] Die ursprünglichen Bewohner und Beherrscher, die
heidnischen Bambara
, gehören dem Mandingostamme an, sind ein äußerst kriegerisches
Volk und standen bis 1861, wo sich der durch
seine Kämpfe mit den
Franzosen am
Senegal bekannte El-Hadj Omar des
Landes bemächtigte, unter eigenen Königen, die in
Segu-Sikoro,
einer 30000 E. zählenden Stadt am
Dscholiba, residierten.
Der letzte ihrer Könige, Amadu, wurde im April 1890 von den
Franzosen aus seiner Hauptstadt vertrieben und im Jan. 1891 von
dem Oberst Archinard bei Nioro in
Kaarta endgültig aufs Haupt geschlagen. Dadurch fiel das ganze
Reich
der Bambara
unter die Herrschaft der
Franzosen.
Segu-Sikoro und andere Orte treiben bedeutenden
Handel mit Getreide, Baummwollstoffen,
Gold und
Salz,
[* 8] welches letztere aus der
Sahara dahin gebracht wird. Besonders bemerkenswert ist
der Handel mit gewebten Baumwollzeugen,
welche in ausgezeichneter Güte von den Frauen des
Landes gefertigt werden und wegen ihrer schönen blauen Färbung (der Indigo
[* 9] ist hier heimisch) und Dauerhaftigkeit bekannt sind.
Alle Gerätschaften, Leder, Schmucksachen [* 10] und Waffen, [* 11] mit Ausnahme der Schießwaffen, selbst das Pulver werden im Lande hergestellt. Polygamie ist allgemein, der Ehebruch wird aber hart bestraft. Todesstrafe ist nichts Seltenes. –
Vgl.
Vignon, Le
[* 12] royaume de Ségou et les Bambaras
(in den
«Nouvelles Annales des voyages», Nov. 1857);
Steinthal, Die Mande-Negersprachen (Berl. 1867);
F. Müller, Grundriß der Sprachwissenschaft, Bd. 1, Abteil. 2 (Wien [* 13] 1877).