Ballhorn
,
Joh.,
Buchdrucker zu Lübeck,
[* 2] welcher 1531 (1530?) -99 daselbst druckte (falls nicht
in dieser Zeit ein gleichnamiger Sohn dem
Vater folgte) und auf
den der
Ausdruck ballhorn
isieren oder verballhornen,
d. i. soviel
als ein Schriftwerk verschlechtern statt verbessern, zurückgeführt wird. Angeblich druckte man schon damals
Fibeln,
[* 3] auf
deren letzter Seite das
Bild eines an den Füßen gespornten Hahns war.
Auch Ballhorn
soll eine solche gedruckt,
dabei die
Sporen weggelassen, dafür aber dem Hahne zwei (oder nach andern einen ganzen
Korb)
Eier
[* 4] zur Seite gelegt und
auf
den
Titel die Worte «verbessert durch Joh. Ballhorn»
gesetzt
haben. Doch ist ein solcher Druck nicht nachgewiesen und jenes
Bild des Hahns in den
Fibeln erst später
aufgekommen. Nach anderer
Annahme bezieht sich der
Ausdruck vielmehr auf eine «korrigierte»
Ausgabe des Lübecker
Stadtrechts,
welche 1586 von Ballhorn
gedruckt wurde, aber allerorten Tadel erfuhr; da die Revisoren (besonders Senator von Stiten)
auf dem
Titel nicht genannt sind, habe der Tadel den Drucker Ballhorn
getroffen.
Vgl. Allgemeiner Litterar.
Anzeiger, Nr. 134, 135 (Lpz. 1800); Grautoff, Histor. Schriften, Bd. 3 (Lübeck 1836).