Balancier
[* 1] (frz., spr. -angßjeh), eigentlich Wagebalken, eine mechan. Vorrichtung, mittels deren eine Bewegung aufgenommen, übertragen und in eine andere Bewegungsform umgesetzt oder auch eine in auf- und absteigender Bewegung befindliche Masse im Gleichgewicht [* 3] erhalten wird.
Seine Grundform kann man sich aus der des gewöhnlichen Wagebalkens (s. Fig. 1) entstanden denken. In der Balanciermaschine (s. Dampfmaschinen) [* 4] dient der a [* 1] (Fig. 2) im Verein mit der Lenkstange oder Pleuelstange [* 5] b dazu, die auf und nieder gehende Bewegung des Kolbens in die rotierende der Schwungradwelle umzusetzen.
Der Balancier
der einfachwirkenden
Wasserhaltungsmaschine, auch
Konterbalancier genannt, erfüllt den Zweck, das für den gleichmäßigen
Gang
[* 6] der
Maschine
[* 7] nachteilige Übergewicht des direkt an der Kolbenstange hängenden Pumpengestänges auszugleichen,
indem er mit Hilfe eines Kontergewichts auf die
Bewegung des
Treibkolbens beim
Aufgang unterstützend, beim Niedergang hemmend
wirkt.
Bei den zweicylindrigen
Maschinen dieser
Art ist der Balancier
stets ein gleicharmiger Hebel,
[* 8] der die beiden in einander entgegengesetzten
Richtungen sich bewegenden Kolbenstangen verbindet. Bei
Präge- und Stanzmaschinen nennt man Balancier
die an den
Enden schwere Schwungkugeln tragende eiserne
Stange, durch welche die den Druck hervorbringende Schraube in
Bewegung gesetzt
wird; nach derselben wird oft das ganze Prägwerk so bezeichnet (s.
Balancierpresse).
[* 9] Balancier
heißt endlich auch die sog.
Unruhe
in der
Taschenuhr.