Bailli
(franz., spr. bajih; engl. Bailiff, lat. Bajulus oder Ballivus, ital. Baïlo, griech. Bajŭlos), im allgemeinen s. v. w. Vorsteher. Am griechischen Kaiserhof zu Konstantinopel [* 2] hieß der Oberaufseher der kaiserlichen Kinder Bajulos. Denselben Titel scheint daselbst auch der Vorsteher der fremden Kaufleute geführt zu haben, den die Venezianer zu ernennen hatten, und von dem der Titel Baïlo (s. d.) auf den venezianischen Gesandten daselbst übergegangen sein mag.
Die acht
Großwürdenträger des
Johanniterordens (s. d.), welche den
Geheimen
Rat bildeten, hießen Ballivi
conventuales. In
Frankreich waren die königlichen Baillis
früher zugleich Anführer des
Heerbanns, Domänenverwalter und
Richter in dem ihnen zugewiesenen
Bezirk; später enthob man den königlichen Bailli
der beiden letztern
Funktionen, weshalb er
nun Bailli
d'épée hieß.
Später waren die Baillis
nur noch
Unterrichter, häufig ungebildete
Menschen und
daher auf der
Bühne stehende
Figuren beamtlicher Anmaßung und Bestechlichkeit. In
England bezeichnete man seit
Wilhelm I. mit
dem
Namen
Bailiff die Vorsteher der
Grafschaften (ballivae). Die jetzigen englischen
Bailiffs sind eine Art Gerichtsdiener, und
nur in einigen
Städten führt der oberste Beamte noch den
Titel
Bailiff, wie auch
Rentmeister großer
Landgüter
so genannt werden.