Bahnpolize
ireglement,
s. Bahnpolizei.
Bahnpolizeireglement
3 Wörter, 38 Zeichen
Bahnpolizeireglement,
s. Bahnpolizei.
Bahnpolizei
(Eisenbahnpolizei
), die Fürsorge für die Ausführung und Aufrechterhaltung der im Interesse des Eisenbahnbetriebs
dem Publikum auferlegten Beschränkungen und Verpflichtungen. Der Inbegriff der hierüber erlassenen
Vorschriften ist das Bahnpolize
irecht. Im weitern Sinn bezeichnet man so auch die den Eisenbahnen selbst im Interesse der öffentlichen
Sicherheit auferlegten Beschränkungen und Verpflichtungen. Für das Deutsche Reich
[* 3] ist ein ausführliches Bahnpolize
ireglement erlassen
worden und in Kraft
[* 4] getreten (»Zentralblatt für das Deutsche Reich« 1875, Nr. 2). Gleichzeitig
ist eine Eisenbahnsignalordnung publiziert worden.
Nr. | Ergebnis | Bahnpolizei |
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1 | ****** | Bahn|po|li|zei, die: Gesamtheit der Polizei- u. Bahnbeamten, die für Sicherheit u. Ordnung innerhalb des Bahngeländes ... |