§. 1. I) Ein Weg. Daher, wenn gesagt wird, Bahn zu machen, so wird uns durch solche Aufmunterung
anbefohlen, nicht allein die Wege in Ordnung zu bringen, damit der, welcher zu uns kommen will, sie wohl
gebahnt finde, d. i. nicht bloß den äußern Wandel von groben Anstößen, sondern auch die Herzen zu reinigen, und von allen
eiteln Absichten auszuleeren, damit wir ihn im Glauben auf- und annehmen können. Bahn machen zeigt auch
den glücklichen Fortgang einer Sache an.
Machet Bahn dem, der da sanft (sanftmütyig) herfähret,
Ps. 68, 5.
Es ist eine Stimme eines Predigers in der Wüsten: Bereitet dem HErrn den Weg, machet auf dem Gefilde
eine ebene Bahn unserm GOtt,
Esa. 40, 3.
§. 2. II) Bedeutet Bahn die Gebote und den Willen Gottes, welche er uns in seinem heiligen Wort zur Richtschnur unsers
Lebens und Wandels offenbaret. Und in Beziehung auf Christum, welcher
Joh. 14, 6. der Weg des Lebens
heißt, wird
Esa. 35, 8. gesagt, daß durch ihn die rechte Bahn, der Weg
zur Seligkeit Allen klar vor Augen werde gelegt werden.
Denn ich setze meinen Fuß auf seine Bahn, und halte seinen Weg, und weiche nicht ab,
Hiob 33, 11.
HErr, weise mir deinen Weg, und leite mich auf richtiger Bahn, um meiner Feinde willen,
Ps. 27, 11.
Lehre mich thun nach deinem Wohlgefallen - - dein guter Geist führe mich auf ebener Bahn,
Ps. 143, 10.
Wer den HErrn fürchtet, der geht auf rechter Bahn,
Sprw. 14, 3.
Weichet vom Wege, machet euch von der Bahn,
Esa. 30, 11. (sprechen die Verführer).
§. 3. III) Der Menschen Lebensart, Gedanken, Thun und Vorhaben.
Die da verlassen die rechte Bahn, und gehen finstere Wege,
Sprw. 2, 13.
Auf daß du wandelst auf guten Wegen, und bleibest auf der rechten Bahn,
Sprw. 2, 30.
Ich will dich den Weg der Weisheit führen, ich will dich auf rechter Bahn leiten,
Sprw. 4, 11.
Laß dein Herz nicht weichen auf ihren Weg; und laß dich nicht verführen auf ihrer (der Ehebrecherin) Bahn,
Sprw. 7, 85.
Wer sich nicht sagen läßt, der ist schon auf der Bahn der Gottlosen,
Sir. 21, 7.
§. 4. IV) Zeigt es das Band des Friedens, und der brüderlichen Einigkeit und Gemeinschaft oder des geistlichen
Verkehrs der Gläubigen an, welche sich zu einem Glauben und wahren Gottesdienst bekennen, ungeachtet sie aus verschiedenen
Nationen sind, und wohl auch zuvor Krieg unter einander geführt haben,
Esa. 19, 23.
Zu der Zeit wird eine Bahn sein,
Jes. 19, 23. In starken Wassern Bahn machet,
Jes. 43, 16. Wie
ein Schiff, von desselbigen Bahn in der Fluth man keine Spur finden kann,
Weish. 5, 10.
in der Mechanik der Weg, den ein bewegter Körper (genauer sein Schwerpunkts beschreibt (s.
Bewegung). - Über Bahn der Himmelskörper s. Centralbewegung
[* 5] und Elemente - Über die Bahn der Geschosse
[* 6] s. Flugbahn.
Bei Maschinenteilen und Werkzeugen bedeutet Bahn die ebene, erhabene oder vertiefte Seite, die bei
der betreffenden Arbeit zur Wirkung kommt, so beim Hammer
[* 7] die Fläche, mit der derselbe das Arbeitsstück trifft, beim Amboß
(s. d.) die, welche dem letztern als unmittelbare Unterlage dient. - Bei Tapeten und Geweben nennt man Bahn eine einzelne Breite
[* 8] des Stoffs.
Stadt im Kreis Greifenhagen des preuß. Reg.-Bez. Stettin, in 95 m Höhe, rechts an der zur
Oder gehenden Thue, die hier den Bahnschen See bildet, hat (1890) 2916 meist evang. E., Amtsgericht (Landgericht Stettin),
Post, Telegraph,
[* 9] Personenpostverbindung mit Wilhelmsfeld und Pyritz, Zoll- und Steueramt zweiter Klasse, Marienkirche im byzant.
Stil (1240 erbaut) mit Turm
[* 10] (48 m), St. Georgen-Kapelle, Rathaus, höhere Knaben-, 7 klassige Volks- und
Mädchenschule, Bürgerhospital St. Georg (1417 gestiftet), Stadtkranken- und Seuchenhaus, städtische Sparkasse, Vorschußverein;
Landwirtschaft, besonders Weizenbau, Viehzucht,
[* 11] Getreide- und Wollhandel, vier Vieh- und Pferde- sowie drei Krammärkte. Von
den 1270 errichteten Befestigungswerken ist noch ein Turm vorhanden. - Gegründet 1224, fiel Bahn als Geschenk
des HerzogsBarnim I. von Pommern
[* 12] an den Templer-, von diesem an den Johanniterorden, deren Herrenmeister von Werberg die Stadt 1315 an
Barnim III. abtrat. 1540 fiel an das Herzogtum Wolgast,
[* 13] 1648 an Schweden
[* 14] und 1679 an Brandenburg.
[* 15]