in der Mechanik der Weg, den ein bewegter Körper (genauer sein Schwerpunkts beschreibt (s.
Bewegung). - Über Bahn der Himmelskörper s. Centralbewegung und Elemente - Über die Bahn der Geschosse s. Flugbahn.
Bei Maschinenteilen und Werkzeugen bedeutet Bahn die ebene, erhabene oder vertiefte Seite, die bei
der betreffenden Arbeit zur Wirkung kommt, so beim Hammer die Fläche, mit der derselbe das Arbeitsstück trifft, beim Amboß
(s. d.) die, welche dem letztern als unmittelbare Unterlage dient. - Bei Tapeten und Geweben nennt man Bahn eine einzelne Breite
des Stoffs.
Stadt im Kreis Greifenhagen des preuß. Reg.-Bez. Stettin, in 95 m Höhe, rechts an der zur
Oder gehenden Thue, die hier den Bahnschen See bildet, hat (1890) 2916 meist evang. E., Amtsgericht (Landgericht Stettin),
Post, Telegraph, Personenpostverbindung mit Wilhelmsfeld und Pyritz, Zoll- und Steueramt zweiter Klasse, Marienkirche im byzant.
Stil (1240 erbaut) mit Turm (48 m), St. Georgen-Kapelle, Rathaus, höhere Knaben-, 7 klassige Volks- und
Mädchenschule, Bürgerhospital St. Georg (1417 gestiftet), Stadtkranken- und Seuchenhaus, städtische Sparkasse, Vorschußverein;
Landwirtschaft, besonders Weizenbau, Viehzucht, Getreide- und Wollhandel, vier Vieh- und Pferde- sowie drei Krammärkte. Von
den 1270 errichteten Befestigungswerken ist noch ein Turm vorhanden. - Gegründet 1224, fiel Bahn als Geschenk
des Herzogs Barnim I. von Pommern an den Templer-, von diesem an den Johanniterorden, deren Herrenmeister von Werberg die Stadt 1315 an
Barnim III. abtrat. 1540 fiel an das Herzogtum Wolgast, 1648 an Schweden und 1679 an Brandenburg.
Vgl. L. Ziemssen, Das Spiel zu Bahn (Gött. 1863).