Bagno
(ital., spr. bannjo, d.h.
Bad;
[* 2] frz.
Bagne),
Name der berüchtigten
Strafanstalten für schwere Verbrecher in
Frankreich,
welche gegen Ende der Regierungszeit
Ludwigs XIV. an
Stelle der bis dahin gebräuchlichen Galeeren traten.
Das Wort bezeichnete ursprünglich die
Bäder des Serails zu
Konstantinopel,
[* 3] bei denen sich ein Gefängnis für Sklaven befand.
Seit man die Galeerensträflinge in
Frankreich zu
Hafen- und Arsenalarbeiten verwandte, übertrug man den
Namen Bagno
auf die
großen massiven
Gebäude in der Nähe der Häfen, welche die Gefängnisse für jene Sträflinge bildeten. Zu förmlichen
Strafanstalten wurden die Bagno
durch Ordonnanz von 1749 gemacht. Bereits 1749 ward der Bagno von
Toulon
[* 4] eingerichtet, welchem 1750 der
zu
Brest, 1767 der zu Rochefort, zuletzt der von Lorient für Militärsträflinge folgte. Der
Code
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pénal von 1791 änderte den Namen der Strafe in «Peine des fers», der von 1810 brachte die mildere Bezeichnung
«Travaux forcés» (Zwangsarbeiten). Obschon seit der Französischen Revolution in Bezug auf Behandlung der Sträflinge wiederholt
Milderungen eingetreten waren, blieb doch die Handhabung der Disciplin noch äußerst hart. Nachdem 1832 die mit
der Bagno
strafe verbundene Brandmarkung auf die rechte Schulter abgeschafft worden war, wurde unter der Regierung Napoleons
III. endlich die Zwangsarbeit in den Bagno
mit dem System der Strafkolonien vertauscht und die Bagno
, zuletzt Toulon, allmählich
geräumt.
Vgl. Bertauld, Cours de code pénal (4. Aufl., Par. 1873);
Vicomte d'Haussonville, Les établissements pénitentiaires end France et aux colonies (ebd. 1875);