Bagage
(frz., spr. -ahsch), das
Gepäck der
Truppen, insoweit es nicht von der Infanterie auf dem
Leibe oder von den Berittenen auf dem
Pferde,
[* 2] sondern auf Lasttieren (Packpferde, Saumtiere) oder mittels Fahrzeugen (Bagage-
,
Pack-,
Gepäckwagen oder -Karren) fortgeschafft wird. Im weitern
Sinne
können auch andere Heeresbedürfnisse, die den
Truppen
nachgefahren werden müssen, zur Bagage
gerechnet werden (Lebensmittel, Munition, Medikamente). Man spricht
im deutschen
Heere von kleiner und großer und zählt zu ersterer alles, was die
Truppen unmittelbar im
Gefecht bedürfen
(Patronen-
und Medizinwagen sowie die Handpferde der Offiziere), zu letzterer die Wagen, welche die
Truppe im Quartier und
Biwak nötig
hat (Pack-, Lebensmittel- und Futterwagen).
Die kleine Bagage
folgt auf dem
Marsche den
Truppen unmittelbar, die große in größern Abständen, brigade-
oder divisionsweise gesammelt hinter der Queue der betr. Heereskörper und unter besonderer
Bedeckung; beim Rückmarsch wird die Bagage
vorangeschickt. Je geringer der
Umfang der Bagage
, desto unbehinderter ist die
Bewegung
der
Truppen, desto größer ihre Gefechtsbereitschaft. – Für die
deutsche Armee giebt die Felddienstordnung
vom (1.
Tl., Abschn. G) die Grundsätze über die Verwendung der Bagage.
Außerdem vgl.
Dienst-Anweisung für die Bagagen
u.s.w. (Berl. 1889).