Bänder
,
s. Bandweberei.
Bänder
909 Wörter, 6'532 Zeichen
Anthropologie, Anatomie und Physiologie — Anatomie — Knochen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Bänder,
s. Bandweberei.
Bänder
(Ligamenta, hierzu Tafel »Bänder
des
[* 2]
Menschen«),
die aus einem sehnenartigen
Gewebe
[* 3] bestehenden
Organe, welche
in Form von
Häuten oder als rundliche oder platte
Stränge zur
Verbindung der einzelnen
Knochen
[* 4] des
Skeletts untereinander dienen.
Man unterscheidet faserige und elastische Bänder;
erstere sind sehr zäh und wenig dehnbar, aber
biegsam und geschmeidig, silbergrau oder atlasglänzend; letztere sind weich, gelblich, dehnbar und bis zu einem gewissen
Grad elastisch. Die
Nerven
[* 5] fehlen in
ihnen gänzlich, die
Gefäße zum größten Teil.
Die Kapselbänder
oder Gelenkkapseln bilden um die benachbarten
Enden zweier
Knochen eine geschlossene
Kapsel,
innerhalb welcher sich die
Knochen frei bewegen können (s.
Gelenk). Die Hilfs- oder Hemmungsbänder
mancher
Gelenke gehen direkt
von dem einen
Knochen zum andern, liegen meist außerhalb der Gelenkkapsel und bestimmen
Richtung und
Grenze der
Bewegung der
Knochen. Die Zwischenmuskel- und Zwischenknochenbänder
liegen zwischen
Muskeln,
[* 6] resp.
Knochen und dienen häufig
zum
Ansatz von
Muskeln.
Die Muskelbänder
oder
Sehnenscheiden geben gewissen
Sehnen eine bogenförmige
Richtung und ändern so die
Wirkung des Muskels.
Die sogen. falschen Bänder
sind teils die zuweilen bis zur Unkenntlichkeit entstellten
Überreste embryonaler
Bildungen (z. B. das runde Leberband ist das Rudiment der Lebervene des
Fötus), teils häutige Fortsätze
des serösen Überzugs der
Organe in der
Bauchhöhle (z. B. die Aufhängebänder
der
Milz,
Leber, des
Magens). Eine Übersicht
der Bänder
bietet beifolgende Tafel.
Bänder
heißen bekanntlich solche Gewebe, welche sich von den eigentlichen Zeugen durch ihre Schmalheit unterscheiden und zum Binden, zu Besatz, Einfaß und Aufputz dienen. Der Qualität nach gehen sie vom Einfachsten bis zur höchsten Luxus- und Modeware, werden in ebenso unendlicher Mannigfaltigkeit wie die Zeuge aus Seide, Wolle, Kamelhaar, Baumwolle, Leinen und aus Gemischen dieser Stoffe hergestellt und bilden einen bedeutenden Zweig der Manufaktur und des Handels.
Die Anfertigung der B. erfolgt entweder auf Posamentier- oder Bandwirkerstühlen mit Handschützen, oder häufiger auf sog.
Bandmühlen mit Schnellschützen, wobei eine größere Anzahl von Bändern
, bis zu 30 Stück, auch in verschiedenen Farben
und Mustern gleichzeitig gewebt werden können, da jedes Band oder sog. Gang seinen besonderen
kleinen Schützen hat, der sich nur in ihm hin und her bewegt. Alle Schützen aber werden gleichzeitig durch einen Rechen
oder eine Triebstange mittels Handkurbel oder Maschinenkraft getrieben, und nach jedem Durchschuß alle B. zugleich mit
dem Rietblatte geschlagen.
Für façonnirte B. werden die Stühle auch mit der Jacquardvorrichtung versehen; dann aber können alle Gänge nur gleichartig
gewoben werden. Viele B. werden nachgehends noch cylindriert, moiriert und gauffriert, worunter man verschiedene Arten von
Pressung zur Erzeugung von Mustern versteht. Seidene B. werden an den Fabrikationsplätzen der Seidenwaren
überhaupt, in Paris, Lyon, St. Etienne, in den Fabrikstädten am Niederrhein (besonders Samtbänder
), in Krefeld, Basel,
Wien,
leinene, baumwollene und wollene besonders in und um Elberfeld und Barmen, im sächsischen Erzgebirge, in Böhmen und dem
übrigen Österreich gefertigt.
Die B. kommen lang und flach gelegt, oder auf Zapfen (Rollen oder Tambours genannt) gelegt in den Handel, in Stücken von verschiedener Länge je nach dem Lande, für welches die Ware gefertigt ist; so ist z. B. für Deutschland das Maß von 13 m, für die Vereinigten Staaten von 11 m eingeführt. Die Breite der B. wird nach Nummern von 1-24 (oder 1-4 oder 1-17 etc.) bestimmt, so daß z. B. Nr. 8 5 cm breit ist;
die schmälste Sorte von etwa 2 mm Breite heißt Nonpareille. In England gibt man die Breite nach Pennies
= etwa 3 cm an. - Verzollung: Auf dem Bandstuhl gewebte Bänder
werden wie Zeugstoffe verzollt. S. Tarif
Nr. 2 d, 22 h, 30 e, f, 41 d 5;
Roßhaarbänder
Nr. 11 b;
Strohbänder Nr. 35 b.
Im Geographisches Lexikon der SCHWEIZ, 1902
(Kt. Graubünden, Bez. Ober-Landquart, Kreis u. Gem. Davos).
2100-2200 m. Teilweise bewaldete Felswand am N.-Abfall des Altein, zwischen Wiesen und Davos, den s. Hang des Bärenthales bildend.
Oestl. über den zerstreuten Hütten des kleinen Dorfes Glaris im Davos.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
(ligamenta), in der Anatomie Bezeichnung häutiger oder sehniger Gebilde, welche die gegenseitige Verbindung der Knochen und Knorpel [* 9] vermitteln, sie aneinander befestigen und ihnen gestatten, sich in bestimmten Richtungen bald mehr, bald weniger frei aneinander hin und der zu bewegen. Die Lehre [* 10] davon heißt Bänderlehre oder Syndesmologie. Die Bänder bestehen aus sehnigen, gelblichweißen, oft silberglänzenden Faserbündeln, welche eine geringe Elastizität besitzen, daher nur langsam sich ausdehnen lassen, während sie bei plötzlicher starker Ausdehnung [* 11] leicht zerreißen.
Ihre Verwendung für den Mechanismus der Gelenke ist sehr verschieden. Entweder heften sie als platte, bandartige Streifen gewisse Knochen fest aneinander, oder sie dienen der Abschließung der Gelenkhöhle, indem sie als solide Säcke (sog. Kapselbänder, ligamenta capsularia) die Gelenkenden zweier benachbarter Knochen miteinander verbinden, den Höhlenraum der Gelenke (s. d.) bestimmen und auf ihrer innern Fläche die sog. Synovialhaut tragen, welche die Gelenkflächen mit einer zähen, eiweißartigen Flüssigkeit, der Gelenkschmiere oder Synovia, zu versehen hat; andere Bänder streifen außerhalb des Gelenkraums in verschiedenen Richtungen über die Gelenkkapsel hinweg, teils zur Verstärkung [* 12] der Gelenkverbindung (sog. Hilfsbänder, ligamenta accessoria), teils um die Beweglichkeit des Gelenks in einer bestimmten Richtung zu beschränken.
Gewisse Bänder dienen auch zahlreichen Muskeln als Anheftungspunkt, wie namentlich die sog. Zwischenknochenbänder (ligamenta interossea) des Vorderarms und des Unterschenkels. Eine nicht minder wichtige Funktion kommt den sog. Muskelbändern oder Sehnenscheiden (Fasciae) zu, welche teils die verschiedenen Muskeln und Muskelgruppen als starke glänzende Faserhäute überziehen und durch Scheidewände voneinander isolieren, teils gemeinschaftlich mit den Knochen, an welche sie sich anheften, die einzelnen Muskelsehnen dicht umhüllen und dadurch in ihrer Lage fixieren. Die Zerreißung der Bänder durch Fall, Stoß u. s. w. bedingt oft lange dauernde Funktionsstörung des betreffenden Gelenks und erfordert immer eine sorgfältige Behandlung (s. Verstauchung). (Hierzu Tafel: Die Bänder des Menschen.)