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Christian, Philolog, geb. zu
Darmstadt,
[* 4] Sohn des spätern badischen
PrälatenJohannesBähr, studierte seit 1815 in
Heidelberg,
[* 5] habilitierte sich daselbst 1819, ward 1821 außerordentlicher, 1823 ordentlicher
Professor der klassischen
Philologie, 1832 Oberbibliothekar, 1845 nach
Creuzers Rücktritt
Direktor des philologischen
Seminars, 1846
GeheimerHofrat und starb in
Heidelberg Seine
bedeutendsten Werke sind die stoffreiche »Geschichte der römischen Litteratur«
(Karlsr. 1828, 2 Bde.; 4. Aufl.
1868-70, 3 Bde.); dazu als
Supplemente: »Die christlichen Dichter und Geschichtschreiber
Roms« (das. 1836, 2. Aufl. 1872),
den vierten
Band
[* 6] der neuen
Ausgabe bildend, »Die christlich-römische
Theologie« (das. 1837),
»Geschichte
der römischen Litteratur im karolingischen
Zeitalter« (das. 1840) und die durch Sacherklärung hervorragende
Ausgabe des Herodot
(2. Aufl., Leipz. 1855-61).
In den Anfang seiner Thätigkeit fallen die
Ausgaben von Plutarchs
»Alkibiades«
(Heidelb. 1822),
*, Otto, Rechtsgelehrter und Schriftsteller, geb. zu Fulda,
[* 7] studierte in Marburg,
[* 8] Göttingen
[* 9] und Heidelberg,
trat 1838 in den kurhessischen Vorbereitungsdienst ein und wurde 1849 zum Obergerichtsrat in Kassel
[* 10] ernannt. Infolge seiner
Stellungnahme im kurhessischen Verfassungskampf wurde er 1851 an das Obergericht zu Fulda versetzt. 1856 an
das ObergerichtKassel zurückberufen und 1863 zum Oberappellationsrat befördert, trat er nach der Einverleibung Hessens in
das für die neuerworbenen preußischen Provinzen gebildete Appellationsgericht zu Berlin,
[* 11] bei Errichtung des deutschen Reichsgerichts
in Leipzig
[* 12] als Rat in dieses ein. Körperliches Leiden
[* 13] nötigte ihn bereits 1881 zum Austritt aus dem Staatsdienst,
seit welcher Zeit er, als juristischer Schriftsteller thätig, in Kassel lebt. SeinenRuf als hervorragender theoretischer Jurist
begründete er durch die Monographie »Die Anerkennung als Verpflichtungsgrund« (Kassel 1855, 2. Aufl. 1867) sowie durch zahlreiche
Aufsätze in den von Ihering begründeten, seit 1873 von ihm mit herausgegebenen »Jahrbüchern für die
Dogmatik des heutigen römischen und deutschen Privatrechts«. 1867 als Vertreter der Stadt Kassel in den deutschen Reichstag
und in das preußische Abgeordnetenhaus gewählt, hat Bähr zwölf Jahre lang als Mitglied der nationalliberalen Partei am politischen
LebenAnteil genommen und ist besonders innerhalb der Reichsjustizkommission 1875 und 1876 hervorragend thätig gewesen.
In den letzten Jahren hat seine scharfe Kritik des deutschen Zivilprozesses (»Der deutsche Zivilprozeß in praktischer Bethätigung«,
1855; »Noch ein Wort zum deutschen Zivilprozeß«, 1886; »Die Prozeßenquete des ProfessorDr. Wach«, Kassel 1888) sowie seine
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George, Baumeister, geb. zu Fürstenwalde in Sachsen,
[* 17] gest. zu Dresden. Als Ratszimmermeister
in Dresden baute er 1726-10 die Dresdener Frauenkirche mit der berühmten Kuppel. Bähr löste damit die Aufgabe
einer prot. Centralkirche in vollendeter Weise und schuf eins der Hauptwerke des deutscheu Barockstils. Er baute vorher das
Hotel de Saxe (1713-17) und das British Hotel (1720) in Dresden, die Kirchen zu Loschwitz (1708), Schmiedeberg i. S. (1713-16),
Hohnstein (1725-26), Klingenthal i. S. (1722-36), Dreikönigskirche in Dresden u. a., in denen er mit
Erfolg die Predigtkirche durchzubilden strebte.
Joh. Christian Felix, Philolog und Altertumsforscher, geb. in Darmstadt als Sohn des bad. Prälaten,
Kirchen- und Ministerialrats JohannesBähr, besuchte die Universität zu Heidelberg, habilitierte sich daselbst 1819 und erhielt 1823 eine
außerordentliche, 1826 eine ordentliche Professur. Seit 1832 stand auch an der Spitze der Universitätsbibliothek. Er starb
zu Heidelberg in der Nacht vom 28. zum Bähr machte sich bekannt durch die mit Kommentarien versehenen
Ausgaben der Plutarchschen Biographien des Alcibiades (Heidelb. 1822), des Philopömen, Flaminius, Pyrrhus
(Lpz. 1826). Außerdem sammelte und erläuterte Bähr die Bruchstücke des Ktesias (Frankf. 1821). Seine Hauptwerke sind die
«Geschichte der röm. Litteratur» (Karlsr.
1828; 4. Aufl., 3 Bde., 1868-73),
woran sich ein 4. Band, drei Supplemente enthaltend: «Die christl. Dichter und Geschichtschreiber Roms» (ebd. 1836; 4. Aufl.
1872),
«Die christl.-röm. Theologie» (ebd. 1837) und «Geschichte der röm.
Litteratur im karolingischen Zeitalter» (ebd. 1840),
anschließt, und die lat. Bearbeitung des «Herodot»
(2. umgearbeitete Aufl., 4 Bde., Lpz.
1855-61),
worin namentlich die Sacherklärung ausgezeichnet behandelt ist. Seit 1821 nahm er Anteil an den «Heidelberger Jahrbüchern»,
die er seit 1834 mit Schlosser, seit 1847 allein redigierte.
Otto, Jurist und Politiker, geb. zu Fulda, studierte in Marburg, Göttingen und
HeidelbergRechts- und
Staatswissenschaften, trat in den kurhess. Staatsdienst und wurde 1849 Obergerichtsrat in Cassel. Bei dem Verfassungskampf (1850)
nahm er innerhalb seines Gerichts an der Verteidigung der Verfassung Anteil. Infolgedessen wurde er 1851 an
das Obergericht in Fulda versetzt. 1856 wurde er an das Obergericht zu Cassel zurückberufen, 1863 zum Oberappellationsgerichtsrat
daselbst befördert. 1867 trat er in das für die neuerworbenen Provinzen gebildete Appellationsgericht zu Berlin ein und wurde
von der Stadt Cassel zum Mitglied des Reichstags und des preuß. Abgeordnetenhauses gewählt, welchen Körperschaften
er 12 Jahre lang angehörte. Er schloß sich dort der nationalliberalen Partei an. 1875 und 1876 war er an den Arbeiten der
Reichsjustizkommission beteiligt. 1879 wurde er zum Reichsgerichtsrat in Leipzig ernannt, mußte jedoch wegen körperlicher
Leiden bereits 1881 dort ausscheiden. Er starb in Cassel. Seine Monographie «Die Anerkennung
als Verpflichtungsgrund» (Cass. 1855; 3. Aufl., Lpz. 1894) wirkte epochemachend, ebenso
«Der Rechtsstaat» (Gött. 1864). Außerdem
schrieb Bähr. «Der deutsche Civilprozeß in praktischer Bethätigung»
(Jena
[* 18] 1885),
«Noch ein Wort zum deutschen Civilprozeß» (ebd. 1886),