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Die Einnahmen der Staatseisenbahnen und der Bodenseedampfschiffahrt belaufen sich auf 38,287,733, die Ausgaben auf 24,140,335 Mk. Die reine Eisenbahnschuld betrug 1889: 334,206,354 Mk.
Geschichte. Die 1884 beratene Verwaltungsreform umfaßte ein Gesetz über die Zusammensetzung der Kreisversammlungen, die Revision der Städteordnung und die Einführung einer allgemeinen Einkommensteuer, worauf 1886 noch ein Gemeindesteuergesetz folgte. Die Haltung der katholischen Volkspartei, welche, ermutigt durch die vorübergehenden Wahlerfolge, sofort die Erfüllung aller kirchenpolitischen Forderungen stellte, hatte zur Folge, daß bei jeder neuen Wahl für den Landtag sich die Zahl der Ultramontanen verminderte, die der Nationalliberalen vermehrte. 1885 behielten die erstern nur 14, 1887 nur 9 Stimmen, während die Nationalliberalen 1885 auf 45, 1887 auf 52 Mitglieder in der Zweiten Kammer stiegen.
Die Kirchenbehörden, sowohl die päpstliche Kurie als das Freiburger Domkapitel und ein Teil des badischen Klerus, zeigten sich friedlich gesinnt, und nach dem Tode des Erzbischofs Orbin wurde der als ein gemäßigter Mann bekannte Bischof Roos von Limburg [* 3] zum Erzbischof gewählt und von der Regierung anerkannt. Die Regierung beschloß Ende 1887, dem katholischen Klerus etwas entgegenzukommen, indem sie 7. Dez. eine Kirchenvorlage im Landtag einbrachte, welche die als Privatanstalten schon bestehenden Konvikte und Seminare gesetzlich anerkannte, den nie in Wirksamkeit getretenen geistlichen Gerichtshof aufhob und in besondern Fällen die Regierung ermächtigte, auch Mitglieder solcher Orden, [* 4] die in Baden [* 5] nicht aufgenommen sind, zur Aushilfe in der Seelsorge zuzulassen. Gegen die letztere Bestimmung sprach sich die Mehrheit der Zweiten Kammer entschieden aus und lehnte den Artikel (Nr. 4) ab; Artikel 1 über die Konvikte und Seminare wurde mit mehreren Kautelen gegen klerikalen Mißbrauch versehen.
Die Erste Kammer stellte Artikel 4 in der Form her, daß Ordensgeistliche in Notfällen zur Spendung von Sakramenten zugelassen werden könnten, und um ihre Friedensliebe zu bethätigen, trat die Zweite Kammer 22. Juni dieser Fassung bei und genehmigte das ganze Gesetz. Auch bewilligte der Landtag die Erhöhung der Gehalte der Beamten und Volksschullehrer. Um den Eifer der katholischen Wählerschaft, die sich bei den letzten Reichstags- und Landtagswahlen gegen die ultramontanen Klagen und Forderungen etwas lau gezeigt hatte, anzufeuern und gemäßigte klerikale Parteiführer, wie Lender und Förderer, welche von Versöhnung redeten, mundtot zu machen, beschloß die ultramontane Parteileitung, den deutschen Katholikentag im September 1888 in Freiburg [* 6] abzuhalten, worauf im November ebendaselbst die nationalliberale Landesversammlung stattfand. Bei den Neuwahlen für die Zweite Kammer im Oktober 1889 eroberten die Ultramontanen einige wenige Sitze. Der Landtag wurde 23. Nov. vom Staatsminister Turban eröffnet, wichtige Vorlagen ihm aber nicht gemacht.
Zur Litteratur: Platz, Geologische Skizze des Großherzogtums Baden (Karlsr. 1886);
»Die Kunstdenkmäler des Großherzogtums Baden« (hrsg. von Kraus u. a., Freiburg 1887 ff.);
Buchenberger, Verwaltungsrecht der Landwirtschaft im Großherzogtum Baden (Tauberbischofsheim 1887);
»Erhebungen über die Lage des Kleingewerbes in Baden« (Karlsr. 1888, 3 Bde.);
v. Philippovich, Der badische Staatshaushalt (Freiburg 1889);
v. Weech, Badische Geschichte bis zur Gründung des Deutschen Reichs (Karlsr. 1890).