Titel
Baden,
[* ] Großherzogtum (hierzu die Karte »Baden«),
der Volkszahl nach der fünfte Staat des Deutschen Reichs, im schönsten, volkreichsten und bestbebauten Teil von Süddeutschland, zwischen 7° 31' u. 9° 51' östl. L. v. Gr. sowie zwischen 47° 32' u. 49° 46' nördl. Br. gelegen, im N. an den bayrischen Regierungsbezirk Unterfranken und an Hessen, im W., wo, wie größtenteils auch im S., der Rhein die Grenze bildet, an die bayrische Pfalz und das Elsaß, im S. an die Schweizer Kantone Basel, Aargau, Zürich, Schaffhausen und Thurgau, im O. an Württemberg und Hohenzollern grenzend, bildet nahezu ein geschlossenes Ganze, indem es nur einige unbedeutende Exklaven hat und nur unbedeutende fremde Gebietsteile einschließt. Bei einer Gesamtlänge der Grenzen von 1531 km beträgt die Rheingrenze 415 km. Die größte Breite hat Baden im S. mit 143 km, dann verengert es sich bei Rastatt bis auf 18 km und erweitert sich darauf wieder gegen N. bis zu 91 km.
Physische Beschaffenheit.
Baden gehört größtenteils zum süddeutschen Berg- und Hügelland, zum kleinern Teil zur oberrheinischen Tiefebene (etwa 44 Proz. gebirgig, 40 Proz. hügelig, 16 Proz. eben). Das vornehmste Gebirge ist der Schwarzwald (s. d.), welcher die südliche Hälfte des Landes, mit Ausnahme der Rheinebene und des südöstlichen Gebiets, einnimmt und sich über die Ostgrenze auch noch nach Württemberg ausdehnt; Baden besitzt davon den höhern und größern Teil (ungefähr vier Fünftel).
Seine größten Höhen erreicht er im südlichen Teil im Feldberg mit 1495 m und im Belchen mit 1415 m; im mittlern Teil erhebt er sich im Kandel bis zu 1243 m, im nördlichen Teil in der Hornisgrinde bis zu 1166 m. Unmittelbar an den nördlichen Schwarzwald schließt sich ein Hügelland an (Pfinz- und Kraichgauer oder Neckarhügelland), das sich bis zum Königstuhl bei Heidelberg fortsetzt und nach N. zum Odenwald (s. d.) hinführt, der längs des Neckar und der Nordgrenze bis gegen die Tauber hinzieht, überwiegend nach Hessen und Bayern gehört, aber seinen höchsten Punkt (den Katzenbuckel, 628 m) in hat.
Die längs seines westlichen Fußes sich hinziehende Bergstraße (s. d.) liegt gleichfalls größtenteils in Hessen, nur ihr südlicher Teil in Baden. Das Hügelland setzt sich östlich über den Neckar als sogen. Bauland zur Tauber und zum fränkischen Hügelland fort. Noch sind an Bodenerhebungen zu nennen: der Kaiserstuhl (s. d.) in der oberrheinischen Tiefebene bei Breisach, die südwestlichen Teile des Deutschen Jura mit dem Hohen Randen (914 m) und den Kegelbergen des Hegaus (s. Jura) sowie der Bergzug nördlich vom Bodensee, der im Heiligenberg (870 m) seinen höchsten Punkt erreicht.
Der geognostischen Formation nach herrschen im Schwarzwald Granit und Gneis vor, jedoch besteht auch ein großer Teil aus Buntsandstein, ein geringerer aus Thonschiefer, Rotliegendem und Porphyr; gegen die Rheinebene lagert an seinem Fuß der Löß. Der Odenwald gehört wesentlich dem Granit und dem Buntsandstein an. Das nördliche Hügelland besteht hauptsächlich aus Muschelkalk und Keuper; dem Schwarzwald lagert sich südöstlich der Jura mit der nach ihm benannten Formation vor, worauf weiter östlich das Bodenseebecken sich mit tertiären Gebilden (Molasse) ausfüllt. Kaiserstuhl und die Höhen des Hegaus sind vulkanischen Ursprunges. - An Gewässern ist Baden überaus reich.
Hauptfluß ist der Rhein, der im S. großenteils und im W. fast ausschließlich die Grenze bildet. Zu seinem Gebiet gehören die meisten Flüsse des Landes, darunter die wichtigsten: die zum Bodensee fließende Seefelder Aach, Stockach und Radolfzeller Aach, dann die Biber, Wutach (mit Schlücht), die obere Alb und Murg, Wehr, Wiese, Kander, Möhlin (mit Neunmagen), Elz (mit Dreisam, Wilder Wutach und Glotter), Kinzig (mit Schiltach, Wolfach, Gutach, Schutter), Rench (mit Lierbach), Acher, die untere Murg (mit Oos), die Alb, Pfinz, Saalbach, Kraichbach, Leimbach, der Neckar (mit Kocher, Jagst, Elzbach, Itterbach, Steinach auf dem rechten, Enz nebst Würm und Nagold sowie Elsenz auf dem linken Ufer) und die Weschnitz.
Der Main berührt im NO. die Grenze und empfängt dort die Tauber, zu ihm fließen auch die Erfa und Morre. Die Donau (s. d.) gehört mit ihren beiden Quellflüssen, der Brege und Brigach, die sich unterhalb Donaueschingen vereinigen, und mit den Zuflüssen Aitrach und Ablach nach Baden. Von Seen ist vor allen der Bodensee zu nennen, von dem der nördliche Teil des Unter- oder Zellersees mit der Insel Reichenau und ein Teil des Obersees, namentlich der Überlinger See mit der Insel Mainau, zu Baden gerechnet werden.
In der Nähe des Bodensees liegen der Mindel- und der Ilmensee. Von den kleinern Seen des Schwarzwaldes sind der Mummelsee (s. d.) an der Hornisgrinde, der Feldsee (s. d.), der 2 km lange, 849 m hoch gelegene Titisee, der 3 km lange, 912 m hoch gelegene Schluchsee die bekanntesten. Schiffbare Kanäle fehlen, dagegen hat in der mit Frankreich und Bayern ausgeführten Rheinkorrektion ein großartiges Werk des Wasserbaues aufzuweisen, durch welches viele Tausend Hektar der Kultur gewonnen sind.
Auch an andern Flüssen (Neckar, Kinzig, Elz etc.) sind bedeutende Regulierungen vorgenommen. Unter den Thälern ist vor allen die »oberrheinische Tiefebene« (s. d.) zu nennen, welche zwischen Schwarzwald, Pfinz, Kraichgauer Hügelland und Odenwald einer- und Vogesen und Haardtgebirge anderseits sich von Basel bis zum Taunus erstreckt. Der nach Baden gehörende Teil zieht sich, nur von den zwischen Istein und Schliengen an den Rhein hart herantretenden Höhen und vom Kaiserstuhl unterbrochen, längs des Rheins als ein verhältnismäßig schmaler, nirgends über 15 km breiter Streifen hin.
Die wichtigsten übrigen Thäler Badens sind: das Donauthal, das obere Rheinthal zwischen Schaffhausen und Basel, die meist wildromantischen Thäler des südlichen Schwarzwaldabhanges (namentlich Wutach-, Schlucht-, Alb- und Wehrathal), das anmutige und gewerbreiche Wiesethal, das Münsterthal, das Dreisam- und das sich daran schließende enge Höllenthal, das Elzthal, das Kinzigthal mit seinen Nebenthälern, das an Naturschönheiten und Bädern reiche Renchthal, das liebliche Oosthal mit Baden, das langgestreckte Murgthal, das Enzthal, das schöne Neckarthal, das weinreiche Tauberthal. - Einzelne
Maßstab 1:850,000.
Ditriktshauptstädte in Baden sind: Karlsruhe, Mannheim, Freiburg und Konstanz. Die Kreishauptstädte sind doppelt, die Amtsbezirke einfach unterstrichen.
Anschluß s. Karte »Elsaß-Lothringen«
Anschluß s. Karte »Schweiz«
Anschluß s. Karte »Württemberg«
Anschluß s. Karton
Anschluß s. Karte »Hessen«
Zum Artikel »Baden«.
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Gegenden Badens tragen besondere Namen. Die bekanntesten sind: der Hegau, westlich vom Unter- und Bodensee bis in die Schweiz;
der Klettgau, von der untern Wutach bis gegen Schaffhausen (größtenteils schweizerisch);
die Baar (das sich an den Schwarzwald anschließende Hochplateau im Quellgebiet der Donau);
das Hauensteinerland (am Südabhang des Schwarzwaldes zum Rheinthal);
das Markgräflerland (von Basel bis gegen Freiburg); der Breisgau (von der Höhe des Schwarzwaldes zum Rhein mit Freiburg als Mittelpunkt);
die Ortenau (die weitere Umgegend von Offenburg bis gegen Bühl, Gengenbach und Lahr);
das Hanauerland (um Kehl);
die Haardt (nördlich und südlich von Karlsruhe);
die Pfalz (die Rheinebene nördlich der Haardt nebst dem begleitenden Hügel- und Bergland begreifend und in der bayrischen und hessischen Pfalz sich fortsetzend);
der Kraichgau (das Hügelland östlich der Pfalz);
die Bergstraße (der westliche Abhang des Odenwaldes von Heidelberg bis Darmstadt);
das Bauland (die Gegend östlich vom Neckar um Buchen, Adelsheim und Boxberg).
Im allgemeinen unterscheidet man zwischen Oberland und Unterland, welche etwa zwischen Oos und Kinzig sich scheiden. Den südöstlichen Landesteil jenseit der Baar und des Randen bezeichnet man kurzweg als Seegegend.
Für die klimatischen und Vegetationsverhältnisse ist vor allem die Höhenlage über dem Meer maßgebend. Die Höhen einiger Berggipfel sind oben angegeben;
die Höhe der Ebenen, Thäler und Hochplateaus läßt sich nach derjenigen einiger charakteristischen Punkte ermessen: Rhein bei Mannheim 94 m, bei Kehl 142 m, bei Basel 252 m, Bodensee 400 m;
Main bei Wertheim 136 m, Buchen im Bauland 338 m, Pforzheim 281 m, Freiburg 270 m, Schopfheim 370 m, Triberg 636 m, Villingen 705 m, Neustadt im Schwarzwald 828 m, Meßkirch im Bodensee-Hügelland 607 m. Im allgemeinen ist das Klima mild;
naturgemäß aber bietet es zwischen der Rheinebene und den tiefen und geschützten Thälern des Mains und Neckar einer- und den Höhen des Schwarz- und Odenwaldes anderseits bedeutende Verschiedenheiten.
Die Mitteltemperatur des Jahrs ist am höchsten in Mannheim (+10,88° C.), sodann folgen Freiburg (+10,87), Heidelberg (+10,74), Karlsruhe (+10,29); im allgemeinen ist sie in der Rheinebene auf etwa 10½, in den übrigen Thälern und im Hügelland zu 9½-10½° anzunehmen. Höchenschwand auf dem südlichen Schwarzwald hat +6,46, Villingen +6,77. Den heißesten Sommer hat Mannheim mit +19,90, den wenigst heißen Höchenschwand mit +14,56, den kältesten Winter Villingen mit -2,08, den mildesten Heidelberg mit +2,23 aufzuweisen.
Während am westlichen Saum des Schwarz- und des Odenwaldes Kastanien und Mandeln reifen, erheben sich die Kuppen des Schwarzwaldes über die Grenze des Baumwuchses und schwindet der Schnee von den höchsten derselben nur auf kurze Sommermonate. Die kältesten Gegenden sind jedoch keineswegs die höchsten Teile des Schwarzwaldes, sondern die gegen die wärmern Luftströmungen von W. abgeschlossene Hochebene der Baar, wo Villingen neben der genannten tiefen mittlern Wintertemperatur häufig unter 25° C. fallende Minima zeigt.
Areal und Bevölkerung.
Der Flächeninhalt Badens beträgt (ohne den Anteil am Bodensee) 15,081 qkm (273,9 QM.). Die Volkszahl, welche sich 1815 auf nur 993,414 Seelen belief, ist 1875 auf 1,507,179, 1880 auf 1,570,254 Einw. gestiegen. Von 1816 bis 1880 hat sich dieselbe um 58,1 Proz., auf das Jahr um 0,88 Proz., vermehrt. - Für die innere Verwaltung ist in 4 landeskommissarische Distrikte eingeteilt, welche in 11 Kreise mit 52 Amtsbezirken zerfallen.
Distrikte | Kreise | Fläche | Bevölkerung | ||
---|---|---|---|---|---|
QKil. | QM. | 1875 | 1880 | ||
Konstanz | Konstanz | 1864 | 33.8 | 127545 | 131394 |
Villingen | 1067 | 19.4 | 68399 | 70629 | |
Waldshut | 1238 | 22.5 | 80508 | 80309 | |
Freiburg | Freiburg | 2186 | 39.7 | 199630 | 206720 |
Lörrach | 960 | 17.4 | 91489 | 92363 | |
Offenburg | 1593 | 28.9 | 150374 | 155138 | |
Karlsruhe | Baden | 1045 | 19.0 | 129457 | 134530 |
Karlsruhe | 1527 | 27.8 | 258216 | 272443 | |
Mannheim | Mannheim | 465 | 8.4 | 112338 | 124121 |
Heidelberg | 969 | 17.6 | 136648 | 143386 | |
Mosbach | 2167 | 39.4 | 152575 | 159221 | |
Zusammen: | 15081 | 273.9 | 1507179 | 1570254 |
Die Zahl der in Baden befindlichen Ausländer war 1880: 97,147 (6,2 Proz. der Bevölkerung), davon 83,732 Angehörige andrer Bundesstaaten, 13,415 Reichsausländer. Die im Ausland befindlichen Badener können für Europa auf 95,000 geschätzt werden; in Amerika sind etwa 160,000 in Baden geborne Personen. Die überseeische Auswanderung nimmt bald zu, bald ab; von 1840 bis 1880 führte sie etwa 210,000 Menschen fort (in den Jahren 1880-1883 war sie erheblich, durchschnittlich 11,000 im Jahr; sie ist aber bereits wieder im Abnehmen begriffen). Die Dichtigkeit der Bevölkerung betrug 1880: 104 Einw. auf 1 qkm, so daß Baden, wenn man von den Hansestädten absieht, hierin den siebenten Rang unter den Staaten des Deutschen Reichs einnimmt und überhaupt zu den bevölkertsten Ländern Europas gehört. Hinsichtlich des Geschlechts gibt es 765,310 männliche, 804,944 weibliche Einwohner oder auf 1000 männliche 1052 weibliche. Von den Personen über 14 Jahren waren:
Männer | Frauen | |
---|---|---|
ledig | 223836 | 223774 |
verheiratet | 257438 | 257664 |
verwitwet | 27503 | 62358 |
geschieden | 272 | 553 |
Die Bewegung der Bevölkerung betreffend, so beträgt im Durchschnitt des Jahrzehnts 1874-83 die jährliche Zahl der Gebornen 57,601 (davon 1904 Totgeborne), der Gestorbenen 42,675, der Eheschlüsse 11,330 und der Eheauflösungen durch Tod des einen Eheteils 9308, durch Ehescheidung 73. In der nördlichen Landeshälfte sowie in der ganzen Rheinebene wohnt die Bevölkerung fast ausschließlich in geschlossenen Dörfern und Städten zusammen, während im Schwarzwald, südlich der Oos und in der Bodenseegegend die Zahl der kleinern Wohnplätze (Weiler, Höfe etc.) sehr erheblich ist.
Ein großer Teil der Gemeinden des mittlern Schwarzwaldes ist vollkommen in einzelne Gehöfte und Häuser aufgelöst. Die Zahl aller Wohnorte beträgt 7697, davon 114 Städte, 1609 Dörfer, 1733 Weiler, 642 Gruppen von Höfen und Häusern, 3599 einzelne Höfe und Häuser. Es bestanden 1880: 322,110 Haushaltungen, welche sich auf 212,767 bewohnte Gebäude verteilten. Die Zahl der Gemeinden ist 1583. Die Stadtgemeinden hatten 1880: 492,056, die Landgemeinden 1,078,198 Einw.;
5 Städte hatten mehr als 20,000 Einw., nämlich Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg und Pforzheim.
Der Religion nach sind von den Einwohnern 992,938 (62 Proz.) Katholiken, 545,854 (35 Proz.)
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Evangelische, 4058 (0,26 Proz.) andre Christen, 27,278 (1,74 Proz.) Israeliten, 126 sonstige. - Die Badener gehören im Oberland dem alemannischen, im Unterland dem fränkischen, im SO. dem schwäbischen Volksstamm an; entsprechend verteilen sich die Mundarten. Doch treten zwischenhinein Mischungen von Stamm und Dialekt, namentlich in der Gegend zwischen Ortenau und Pfalz, in welcher zu den alemannischen und fränkischen auch schwäbische Elemente gekommen sind (rheinschwäbisch). Im allgemeinen sind die Badener im Vergleich zu den Deutschen ein bewegliches, rühriges Volk; doch finden sich unter ihnen selbst große Verschiedenheiten; der Pfälzer ist lebensfroher, der Schwarzwälder ernster. Die Neuzeit verwischt diese Gegensätze freilich immer mehr. Sie läßt eigentümliche Sitten und Trachten nach und nach schwinden; doch hat sich noch manches erhalten, und in einigen Landesgegenden sind die Volkstrachten bei der Landbevölkerung noch in einiger Ausdehnung im Gebrauch, so im Markgräfler- und Hanauerland, im Hauensteinschen und in andern Thälern des Schwarzwaldes.
Für Bildung und Unterricht ist in Baden reichlich gesorgt; das gesamte Unterrichts- und Schulwesen steht unter der unmittelbaren Aufsicht und Leitung des Staats. Es bestehen 2 Universitäten, Heidelberg (mit protestantischer) und Freiburg (mit katholisch-theologischer Fakultät), 12 Gymnasien, 4 Progymnasien, 4 Realgymnasien, 27 höhere Bürgerschulen, 7 höhere Mädchenschulen, endlich 1587 Volksschulen mit etwa 250,000 Schulkindern. An Lehrerbildungsanstalten gibt es 4 Schullehrerseminare und 3 Präparandenschulen für diese, 1 Turnlehrerbildungsanstalt zu Karlsruhe und 1 Lehrerinnenseminar daselbst. - Über die Volksschule führt die Gemeinde durch den Ortsschulrat (bestehend aus dem Bürgermeister, dem Schullehrer und 3-5 gewählten Mitgliedern) die lokale Aufsicht unter der allgemeinen Aufsicht von 13 Kreisschulvisitaturen. Mit der Volksschule ist in der Regel eine Industrieschule (für weibliche Arbeiten) verbunden, auch besteht allgemein ein- bis zweijähriger Sonntags- oder Fortbildungsunterricht für die aus der Volksschule Entlassenen. - Außerdem hat Baden noch eine polytechnische Schule zu Karlsruhe (seit 1825), eine Kunstschule für bildende Künste daselbst (seit 1860), Musikschule, Kunstgewerbeschulen in Karlsruhe und Pforzheim, 1 Baugewerkschule in Karlsruhe, ferner 42 Gewerbeschulen, 2 Taubstummeninstitute (in Meersburg und in Gerlachsheim), eine Blindenerziehungsanstalt in Ilvesheim, 12 landwirtschaftliche Winterschulen und verschiedene andre Spezialschulen und Anstalten; dazu kommen gegen 200 Privat-Lehr- und Erziehungsanstalten mannigfacher Art. -
Von Kunst- und wissenschaftlichen Sammlungen sind zu nennen: die Hof- und Landesbibliothek zu Karlsruhe, die Universitätsbibliotheken zu Heidelberg und Freiburg, das Generallandesarchiv in Karlsruhe, das Fürstenbergsche Archiv und die Bibliothek zu Donaueschingen, die Gemäldesammlung zu Karlsruhe, die Altertümersammlungen zu Karlsruhe, Mannheim, Konstanz, die Landesgewerbehalle zu Karlsruhe u. a.
Hinsichtlich des Berufs gehören nach der Zählung von 1882: 765,575 (42,5 Proz.) Einw. (davon 332,114 Erwerbthätige) der Land- und Forstwirtschaft, 491,957 (35,5 Proz., davon 204,542 Erwerbthätige) den Gewerben, 140,870 (10 Proz., davon 49,800 Erwerbthätige) dem Handel und Verkehr, 18,161 (2 Proz., davon 8793 Erwerbthätige) der gemischten Tagelöhnerei, 77,785 (4,9 Proz., davon 37,496 Erwerbthätige) dem öffentlichen Dienst und freien Beruf, endlich 64,250 (5,0 Proz.) dem Stand ohne Beruf an. Hiernach ist die Bodenkultur und insbesondere die Landwirtschaft die am stärksten vertretene Beschäftigung.
Bodenbenutzung. Landwirtschaft etc.
Die Beschaffenheit und Anbaufähigkeit des Bodens betreffend, ist die Rheinebene angeschwemmtes Land und fast allgemein von großer Fruchtbarkeit. Nur von Rastatt abwärts enthält sie sandige Längsstreifen, überhaupt Boden leichterer Art, der aber durch Kultur in hohem Grad ertragsfähig gemacht ist. Die Seitenthäler der Rheinebene zum Schwarzwald haben auf ihrer Sohle und an den Abhängen gleichfalls meistens fruchtbaren Boden, der im Gebiet des Granits und Gneises schwerer, vorherrschend thonig und kalkhaltig, im Gebiet des Sandsteins (Murgthal) leichterer Art ist. Die höhern und engern Thäler und die Hochebenen des Schwarzwaldes sind spärlicher mit ertragsfähigem Boden bedeckt und dieserhalb sowie wegen des rauhern Klimas weniger zum Ackerbau geeignet, daher großenteils der Weidewirtschaft gewidmet.
Besonders fruchtbar ist jedoch ungeachtet der hohen Lage die Gegend der Baar; von da absteigend, treffen wir die weniger ergiebigen Höhen des Jurakalks, dann die fruchtbaren Flächen und Hügel am Bodensee, nur hier und da von weniger ertragsfähigen Höhenzügen unterbrochen. Meist thonigen, gegen O. mehr kalkhaltigen Boden von großer Fruchtbarkeit enthalten der Kraichgau und das Bauland, während der Odenwald im ganzen für den Anbau wenig ergiebig ist. Als größere Gegenden von ausgezeichneter Fruchtbarkeit sind namentlich die Ortenau und die Pfalz hervorzuheben.
Was zunächst die Bodenbenutzung angeht, so geben 96 Proz. einen Ertrag; nur 4 Proz. werden von Hausplätzen, Straßen, Gewässern und sonstiger unproduktiver Fläche eingenommen. Von den 96 Proz. der Ertragsfläche sind 38,2 Proz. Ackerfeld, 1,4 Proz. (20,000 Hektar) Weinberg, 13,1 Proz. Wiesen, 1 Proz. Haus-, Obst- und Grasgärten, 0,1 Proz. (950 Hektar) Kastanienpflanzung, 6 Proz. Weide- und Reutefeld, 37 Proz. Wald. Die Landwirtschaft befindet sich im allgemeinen in guter Verfassung; der Feldbau ist hauptsächlich auf Körnerbau gerichtet, welcher durch ausgedehnten Hackfrucht- und Futterkräuterbau und meistens durch einen starken Bestand gut gehaltener Wiesen unterstützt wird; im Schwarzwald herrscht vorwiegend Weidewirtschaft, zum Teil in der Form der Reute- oder Wechselwirtschaft, bei welcher das Gelände größtenteils als Weide oder Busch liegt, in kleinern Teilen periodisch (meistens je nach 12-15 Jahren) gereutet oder umgebrochen und gebrannt und auf kurze Zeit als Acker genützt wird. Im Bereich des Schwarzwaldes und dieser Weidewirtschaft findet sich vielfach größerer bäuerlicher Besitz, im übrigen herrscht die Kleinwirtschaft vor; nur in der Seegegend und im nördlichen Hügelland gibt es in nennenswerter Zahl Hofgüter, von denen jedoch keins die Größe von 500 Hektar erreicht. Am meisten geteilt ist der Boden in der untern Rheinebene. Die Kleinwirtschaft begünstigt eine sorgfältige Felderbestellung; besonders zeichnet sich hierin die Pfalz aus, welche neben reichlichen Korn- und Futterernten in gartenähnlicher Kultur Hopfen und Tabak, Gemüse und Obst baut. Der Ackerbau ist vorzugsweise auf Getreide (Spelz, Weizen, Roggen, Gerste, Hafer) gerichtet; das meiste liefern die Rheinebene, die Ebenen am Bodensee, die Baar, der Kraichgau, das Bauland und die
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Taubergegend. Die Getreidefläche umfaßt 320,000 Hektar, worauf eine Durchschnittsernte von 375,000 Ton. Frucht erzielt wird. Der Ertrag deckt das Bedürfnis des Landes nicht; einzelne Gegenden führen freilich aus, andre dagegen haben größern Zuschuß von außen nötig. - Kartoffeln werden allgemein gebaut (auf 86,600 Hektar), durchschnittlich im Jahr 5-600,000 T. Wichtig ist die Kultur der Handelsgewächse. Hanf von besonderer Güte liefert namentlich das Hanauerland; jedoch ist dessen Anbau unter dem Druck ausländischer Konkurrenz stark zurückgegangen (von 9500 im J. 1865 auf 3000 Hektar); Tabak baut vornehmlich die Pfalz bis gegen Karlsruhe und die Ortenau bis gegen den Kaiserstuhl (1883-84 auf 7646 Hektar). Baden übertrifft hierin alle andern deutschen Staaten und vereinigt mehr als ein Drittel des ganzen deutschen Tabaksbaues.
Der gleichfalls vorzugsweise in der Pfalz gebaute Hopfen nimmt gegen 3000 Hektar mit einem Jahresertrag von etwa 2000 T. ein; auch der Anbau von Zichorien auf 2700 Hektar mit etwa 30,000 T. Ertrag ist (namentlich für die Gegend von Lahr) von Bedeutung; an Ölgewächsen werden Raps und Mohn gebaut (4700 Hektar). Bedeutend ist der Futterbau an Klee, Luzerne, Rüben etc. (124,000 Hektar); auch der Gemüsebau ist im ganzen erheblich, im einzelnen sind jedoch nur der Spargelbau von Schwetzingen, die Erdbeerkultur von Staufenberg bei Baden und der Meerrettichbau der Rastatter Gegend erwähnenswert. Die Wiesen sind großenteils bewässert; sie brachten 1883: 921,000 T. Heu. - Obst (Äpfel, Birnen, Kirschen, Zwetschen, Nüsse) wird mit Ausnahme der höhern Gebirgsgegenden allgemein gezogen;
zum Teil sind auch die Felder mit Obstbäumen besetzt.
In der Gegend von Bühl, auch bei Heidelberg werden Kastanien, in besonders milden Lagen, wie an der Bergstraße, Pfirsiche und Mandeln in größerer Menge gewonnen. Im Durchschnitt mögen 150,000 T. Obst gewonnen werden, welches zum Teil ausgeführt wird, und woraus zum Teil auch Obstwein und gebranntes Wasser (Kirsch- und Zwetschenwasser) bereitet werden. Die Weinberge nahmen 1883 ein Areal von 19,953 Hektar ein. Sie dehnen sich vornehmlich am Saum der Berge und Hügel gegen die Rheinebene sowie an den Ufern des Bodensees aus. Die hauptsächlichsten Weingegenden sind das Markgräflerland, der Kaiserstuhl, die Offenburger, Oberkircher und Bühler Gegend, die Bergstraße, der Taubergrund, die Meersburger Gegend und die Reichenau (s. Badische Weine). Die Ertragsmenge schwankt je nach guten und schlechten Jahren erheblich, im Durchschnitt beträgt sie etwa 600,000 hl im Wert von ca. 17 Mill. Mk. Der Wert der Gesamternte ist im Mittel auf 240 Mill. Mk. zu schätzen.
Die Viehzucht ist im ganzen in gutem Zustand, und es wird ihr immer mehr Sorgfalt zugewendet. Namentlich wird das Rindvieh durch Kreuzung mit dem Simmenthaler Schlag verbessert. Auch der Pferdeschlag wird durch Einführung tüchtiger Hengste gekräftigt. Sowohl die Regierung als auch der Landwirtschaftliche Zentralverein nebst 67 landwirtschaftlichen Bezirksvereinen und sonstigen Vereinen sind um die Hebung des Ackerbaues und der Viehzucht bemüht. Der Viehstand begreift (1883) 67,244 Pferde, 609,426 Stück Rindvieh (davon 322,574 Kühe), 129,338 Schafe, 370,589 Schweine, 96,982 Ziegen.
Außerdem gibt es 62,560 Bienenstöcke und 1,815,502 Stück Federvieh. Die Zahl der Pferde und Schafe nimmt seit einiger Zeit ab, die der Schweine und Ziegen zu; die des Rindviehs hält sich auf gleicher Höhe. Im ganzen hat Baden im Vergleich mit andern deutschen Ländern einen sehr starken Viehstand. Es besitzt unter allen größern deutschen Staaten den verhältnismäßig größten Bestand an Wald; dabei ist seine Forstwirtschaft als musterhaft anerkannt. Von dem Wald waren 1883: 98,584 Hektar Staats-, 249,070 Gemeinde-, 15,244 Körperschafts-, 189,868 Hektar Privatwald.
Die meist bewaldeten Höhen des Schwarz- und Odenwaldes tragen den größten Teil des Waldes; doch enthalten auch die Ebene und das Hügelland ausgedehnte Waldungen, wie die Schwetzinger Haardt, die Lusthaardt bei Bruchsal, den obern und untern Haardtwald bei Karlsruhe, Bahnwald bei Rastatt, Hagenschieß bei Pforzheim, Mooswald bei Freiburg u. a. m. 252,122 Hektar sind Nadelwald, 300,644 Hektar Laubwald, wovon 52,676 Nieder-, 96,039 Mittel-, 151,929 Hektar Hochwald. Der Holzvorrat wird auf 81 Mill., die jährliche Nutzung auf 2 Mill. Festmeter im Wert von 20 Mill. Mk. geschätzt. Ein Teil des Holzes wird in Stämmen und als Schnittware auf dem Rhein und über Straßburg auf dem Rhein-Marnekanal sowie auf den Eisenbahnen ausgeführt. Die Jagd ist im ganzen gut bestellt; es gibt Rehe und Hasen, hier und da auch Hirsche, Damwild und Schweine, von Vögeln: Enten, Schnepfen, Auer-, Birk- und Rebhühner. - Der Fischfang liefert neben den gewöhnlichen Fischarten Salmen-, Ritter- und Lachsforellen im Rhein, Seeforellen, Felchen und Gangfische im Bodensee, Bachforellen in den Gebirgsgewässern;
Welse kommen im Mindel- und Ilmensee vor.
An nutzbaren Mineralien kommt namentlich die reiche Ausbeute der Stein-, Kalk- und Gipsbrüche, der Kies- und Lehmgruben in Betracht; die erstern liefern zum Teil vorzügliches Bau- und Straßenmaterial. Der eigentliche Bergbau, welcher früher in einigen Gegenden des Schwarzwaldes ziemlich lebhaft auf Eisen, Blei, Silber, Nickel etc. betrieben wurde, ist, weil nicht rentabel, zurückgegangen und jetzt unerheblich. 1883 wurden 8073 Ton. Steinkohlen, 998 T. Zink- und 23,5 metr. Ztr. Manganerze gewonnen. Die zwei Staatssalinen Dürrheim und Rappenau erzeugten 32,517 T. Salz, das Sodawerk Wyhlen bei Rheinfelden nebensächlich 1413 T. Besonders reich ist an Mineralquellen. Die wichtigsten und bekanntesten sind die Thermen von Baden-Baden und Badenweiler, die Stahlquellen Rippoldsau, Petersthal, Griesbach und Antogast, die Schwefelquelle Langenbrücken, die Solbäder Dürrheim und Rappenau, einer großen Anzahl kleiner Bäder nicht zu gedenken.
Industrie. Handel und Verkehr.
Wenn nun auch der Flächenverteilung nach Baden vorherrschend einen landwirtschaftlichen Charakter trägt und in manchen Strichen, wie der Seegegend, der obern Rheinebene, dem nördlichen Schwarzwald und im gesamten Nordosten, die Industrie ganz unentwickelt ist, so überwiegen doch im allgemeinen der Bevölkerungsverteilung nach die industriellen Handels- und Verkehrsgewerbe. Die Gewerbthätigkeit hat in einigen Gegenden festen Fuß gefaßt und eine hohe Blüte erreicht.
Als industriell lassen sich besonders das Wiesenthal (Ämter Lörrach, Schopfheim, Schönau) nebst dem anschließenden Oberrheinthal (Säckingen und Waldshut) und der mittlere Schwarzwald (Ämter Triberg, Villingen und Neustadt) bezeichnen; daneben ist die Fabrikthätigkeit besonders lebhaft in Mannheim, Pforzheim, Karlsruhe, Freiburg, Lahr, Ettlingen, auch in Heidelberg, Konstanz, Offenburg und Weinheim. Der bedeutendste Industriezweig ist die Textilindustrie mit dem Hauptsitz im Wiesenthal und obern Rheinthal, sodann in
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Freiburg, Waldkirch und Ettlingen, auch in Offenburg, Lahr und Konstanz vornehmlich als Baumwollspinnerei und -Weberei (als Druckerei besonders in Lörrach) und als Seidenzwirnerei und -Weberei (Bandweberei in Säckingen);
danach folgt an Umfang die Zigarren- und Tabaksfabrikation, anschließend an den Tabaksbau der Pfalz und der Ortenau, vornehmlich in der Gegend von Mannheim und Lahr;
die chemische Großindustrie, welche sich hauptsächlich in Mannheim und Umgegend mächtig entwickelt hat und Säuren, Soda, Chinin, Farben, künstlichen Dünger etc. produziert;
die Maschinenfabrikation (Lokomotiven, Nähmaschinen, landwirtschaftliche Maschinen etc.) vornehmlich in Mannheim, Karlsruhe, Pforzheim und Durlach;
die Bijouteriefabrikation in Pforzheim, als bedeutendste ihrer Art in Deutschland, mit Ausfuhr nach allen Weltteilen;
die Lederfabrikation von Weinheim und Lahr;
die Papierfabrikation in Freiburg, Ettlingen, Emmendingen, Schopfheim;
Tapetenfabrikation in Mannheim, Kehl, Breisach, Karlsruhe;
Kartonagenfabrikation in Lahr;
Hart- und Weichgummi- und Kautschukfabrikation in Mannheim;
Steingut- und Porzellanfabrikation im Kinzigthal;
Porzellanknöpfefabrikation in Freiburg; Spiegelglas und Spiegel werden in einer großen Anstalt bei Mannheim (Waldhof) hergestellt;
Schleifereien von Granaten und andern harten Steinen sind in Waldkirch und Zell am Harmersbach, Zichorienfabrikation in Lahr und Durlach, und die einzige, aber besonders große Zuckerfabrik besitzt Waghäusel unweit Schwetzingen. - Bier wird in vielen, zum Teil großen Brauereien gebraut (Karlsruhe, Mannheim, Donaueschingen);
zahlreiche Sägemühlen richten den Reichtum des Waldes zu Handelsware her.
Eigentümlich und zugleich bedeutend ist die Industrie des Schwarzwaldes;
dort ist eine lebhafte Uhrenfabrikation mit den Mittelpunkten Furtwangen, Lenzkirch, Triberg, Neustadt und eine als Hausindustrie weitverzweigte Strohflechterei im Gange;
Villingen, auch Waldkirch fertigen Musikwerke und Drehorgeln;
Todtnau, das sich zugleich der Textilindustrie des Wiesenthals anschließt, liefert Bürsten und Pinsel, der übrige südliche Schwarzwald grobe Holzwaren.
Inmitten des volk- und gewerbreichsten Teils Europas und an Hauptverkehrslinien von O. nach W. und von S. nach N. gelegen, selbst von einer dichten Bevölkerung besetzt, hat Baden einen starken Verkehr zu vermitteln und zu führen. Hierfür dienen einige schiff- und flößbare Flüsse, ein vorzügliches Netz gut unterhaltener Straßen (9000 km unter Staatsverwaltung und -Aufsicht) und (1884) 1328 km Eisenbahnen. Die schiffbaren Flüsse sind der Rhein, Main und Neckar; bis Mannheim reicht die große Rheinschiffahrt (mit Fahrzeugen von bis 1000 Ton. Tragfähigkeit), von dort aufwärts ist sie wegen des Gefälles und der beweglichen Sandbänke unerheblich; oberhalb Maxau hört sie fast ganz auf.
Die internationale Rheinschiffahrts-Zentralkommission hat ihren Sitz in Mannheim. Wichtig ist die Dampfschiffahrt des Bodensees. Flößbar sind außer den übrigen Rheinstrecken die Kinzig, Murg, Enz und Nagold. Die Eisenbahnen sind fast ausschließlich (1225 km) Staatsbahnen; einige kleine Privatbahnen stehen unter Staatsverwaltung. Hauptlinien oder Teile von solchen sind die Main-Neckarbahn (an welcher Baden gleichfalls als Eigentümer teilhat) von Frankfurt nach Heidelberg; die Linien Mannheim-Basel, Basel-Konstanz, Würzburg-Heidelberg (Odenwaldbahn), Mannheim-Karlsruhe (Rheinthalbahn), Bruchsal-Bretten und Karlsruhe-Mühlacker, beide an die Württemberger Bahn anschließend; Appenweier-Straßburg, Offenburg-Singen (Schwarzwaldbahn).
Das Anlagekapital der badischen Eisenbahnen beträgt 406 Mill. Mk. Auf denselben wurden 1883 über 52 Mill. metr. Ztr. Güter befördert. Dem Korrespondenzverkehr dienen (1883) 768 Postanstalten und 682 Telegraphenstationen (einschließlich derjenigen des Bahntelegraphen). Haupthandelsplatz Badens und zugleich Süddeutschlands ist Mannheim; als Endpunkt der großen Rheinschiffahrt, zugleich am schiffbaren Neckar und an der Kreuzung wichtiger Schienenwege gelegen, mit großartigen Hafen- und Lageranstalten ausgestattet, gewinnt es immer mehr Bedeutung (1883 Warenverkehr auf dem Rhein aufwärts nahezu 11 Mill., abwärts nahezu 3 Mill., auf der Eisenbahn nahezu 10 Mill. metr. Ztr.). An öffentlichen Kredit- und Versicherungsanstalten sind unter andern zu nennen: Badische Bank (mit Notenausgabe), Rheinische Kreditbank und Rheinische Hypothekenbank in Mannheim, Badische Versorgungsanstalt (Lebensversicherung) in Karlsruhe, 106 Vorschuß- und Kreditvereine, 50 ländliche Kreditvereine (deren Zahl in raschem Anwachsen begriffen ist), endlich 111 öffentliche Sparkassen mit 193,382 Einlegern und einem Einlageguthaben von 155 Mill. Mk. In Mannheim befindet sich eine Reichsbankhauptstelle, in Karlsruhe eine Reichsbankstelle. Vom Zollvereinsgebiet sind wegen der Lage ausgeschlossen: Büsingen (östlich von Schaffhausen) und Jestetten nebst einigen Gemeinden (westlich von Schaffhausen). - hat selbstverständlich deutsche Münze und das für das Reich angenommene metrische Maß und Gewicht. Zuvor rechnete es nach Gulden zu 60 Kreuzer (1 Fl. = 1,71 Mk.) und nach Fußen = 30 cm, nach Maß = 1½ Lit., Ohm = 1½ hl, Morgen = 36 Ar etc.
Staatsverfassung und Verwaltung.
Die Stammlande des Großherzogtums, das erst nach und nach durch Vereinigung verschiedener Gebiete seinen jetzigen Umfang erhielt, sind die Baden-Durlachschen: Markgrafschaft Baden-Durlach mit den Herrschaften Hochberg, Badenweiler, Sausenberg und Rötteln (etwa 1600 qkm = 29 QM.) und die Baden-Badenschen: Markgrafschaft Baden-Baden, Grafschaft Eberstein, Amt Kehl, Herrschaften Mahlberg und Staufenberg (etwa 1200 qkm = 22 QM.). Alle übrigen Landesteile sind neuere Erwerbungen, besonders durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803, den Preßburger Frieden von 1805 und die Rheinbundsakte von 1806, und setzen sich aus vormaligen hessischen (Hanauerland), nassauischen (Lahr), österreichischen (Breisgau, Ortenau, Stadt Konstanz etc.), kurpfälzischen (Mannheim, Heidelberg), geistlichen (Speier, Mainz, Würzburg, Straßburg, Konstanz, St. Blasien u. a.), fürstlichen (Fürstenberg, Löwenstein, von der Leyen, Leiningen etc.), Deutschordens-, reichsritterschaftlichen und andern Besitzungen sowie verschiedenen Reichsstädten etc. zusammen.
Baden ist eine konstitutionelle Monarchie, erblich nach dem Erstgeburtsrecht und der Linearerbfolge im Mannesstamm, im Fall des Erlöschens des Mannesstamms auf männliche Nachkommen badischer Prinzessinen ^[richtig: Prinzessinnen] übergehend. Landesfürst ist gegenwärtig Großherzog Friedrich, geb. (seit Derselbe führt den Titel: Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen. Er bekennt sich mit dem großherzoglichen Haus zur evangelischen Konfession. Die badische Verfassung wurde vom Großherzog Karl verliehen. Nach derselben steht dem Großherzog die ausübende Gewalt zu, während er die gesetzgebende mit den aus zwei Kammern zusammengesetzten
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Landständen teilt. Die Zivilliste, gegen welche die Domänen dem Staat überlassen sind, beträgt (außer dem Genuß der Schlösser, Forsten etc., aber einschließlich Apanagen) 1885: 1,739,126 Mk. Die Staatsangehörigen haben gleiche staatsbürgerliche Rechte und Pflichten; die vollständige Gleichstellung der Juden in bürgerlicher Beziehung erfolgte Die privilegierten Gerichtsstände sind, mit Ausnahme desjenigen für die Mitglieder der großherzoglichen Familie und des Militärs, bereits durch Gesetz vom aufgehoben.
Die freie Ausübung der Religion ist gewährleistet. Die Ständeversammlung wird mindestens alle zwei Jahre berufen. Die Erste Kammer besteht aus den Prinzen des großherzoglichen Hauses, den Häuptern der standesherrlichen Familien (5 Fürsten und 2 Grafen), dem Erzbischof von Freiburg und dem evangelischen Prälaten, den vom Großherzog bis zur Zahl von 8 ernannten Mitgliedern, aus 8 (auf je 8 Jahre gewählten) Abgeordneten des grundherrlichen Adels, endlich aus 2 auf 4 Jahre gewählten Abgeordneten der 2 Landesuniversitäten.
Die Zweite Kammer bebesteht ^[richtig: besteht] aus 63 Abgeordneten, 20 von 13 Städten und 43 der Landbezirke; auf etwa 25,000 Einw. kommt ein Abgeordneter. Dieselben werden in indirekter Wahl auf 4 Jahre gewählt und zwar alle 2 Jahre zur Hälfte. Der Großherzog ernennt das Präsidium der Ersten Kammer, während die Zweite Kammer das ihrige selbst wählt. Der Großherzog beruft und schließt die Ständeversammlung und kann dieselbe vertagen und auflösen; im Fall der Auflösung hat binnen 3 Monaten eine Neuwahl stattzufinden, und auch die Wahlen und Ernennungen zur Ersten Kammer sind zu erneuern.
Die Stände bewilligen die Steuern, Anleihen und Domänenverkäufe; ihre Zustimmung ist erforderlich zu Erlaß, Abänderung und authentischer Erläuterung der Gesetze. Das Budget ist zweijährig. Dasselbe sowie alle Finanzgesetze gehen zunächst an die Zweite Kammer. Die Erste Kammer votiert dieselben nur im ganzen; im Fall ihre Mehrheit dagegen stimmt, entscheidet das Stimmenverhältnis beider Kammern zusammen. Zu Veränderungen und Ergänzungen der Verfassung ist eine Stimmenmehrheit von zwei Dritteln bei Anwesenheit von drei Vierteln der Mitglieder in jeder Kammer erforderlich. Im übrigen wird die Erste Kammer durch Anwesenheit von 10, die Zweite von 35 Mitgliedern beschlußfähig.
Die Kammern haben das Recht des Gesetzesvorschlags, der Vorstellung und Beschwerde sowie der Ministeranklage. Die Abgeordneten der Universitäten und der Zweiten Kammer erhalten Diäten. Für die Zeit, in welcher die Kammern nicht versammelt sind, besteht ein ständischer Ausschuß, aus dem Präsidenten und 3 Mitgliedern von der Ersten und 6 Mitgliedern der Zweiten Kammer zusammengesetzt, welche von jeder Kammer für sich gewählt werden. Der Ausschuß prüft die Hauptstaatsrechnungen; im Notfall genügt seine Zustimmung zur Aufnahme einer Staatsanleihe.
An der Spitze der Staatsverwaltung steht das Staatsministerium, bestehend aus dem Präsidenten des Staatsministeriums, den Departementschefs und besonders ernannten Mitgliedern als verantwortlichen Ministern. Die vorsitzenden Räte der Ministerien und einige andre höhere Beamte können zu den Sitzungen mit beratender Stimme zugezogen werden. Departements-Ministerien sind zur Zeit vier: die Abteilung des Staatsministeriums für das großherzogliche Haus, die auswärtigen und Reichssachen, das Ministerium des Innern, Ministerium der Finanzen, Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts.
Die unabhängig gestellte Oberrechnungskammer überwacht das gesamte Rechnungswesen. Die innere Verwaltung wurde 1863 neu organisiert, wobei die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuerst in Deutschland eingeführt und der Selbstverwaltung ein breiter Boden in Gemeinde, Bezirk und Kreis gewährt wurde. In den 52 Amtsbezirken steht dem Bezirksamt der Bezirksrat zur Seite, welcher in Verwaltungsangelegenheiten mitwirkt und in erster Instanz Verwaltungsrechtsstreite entscheidet.
Die jeder mehrere Amtsbezirke umfassenden elf Kreise sind lediglich für die Selbstverwaltung gebildete Körperschaften, welche in der Kreisversammlung und dem Kreisausschuß ihre Organe haben. Die praktischen Aufgaben der Kreisversammlung sind bisher vornehmlich das Straßen-, Kranken- und Armenwesen. In Verwaltungsrechtsstreitigkeiten entscheidet in zweiter und letzter Instanz der Verwaltungsgerichtshof. Eine Mittelstelle gibt es in der innern Verwaltung nicht, vielmehr unterstehen die Bezirksämter dem Ministerium des Innern unmittelbar; dasselbe erteilt die erforderliche einheitliche Direktive durch Ministerialräte, welche als »Landeskommissare« in je einem der vier Distrikte Konstanz, Freiburg, Karlsruhe und Mannheim die Aufsicht über die Bezirksverwaltung führen. Die übrigen Verwaltungszweige bedienen sich der Mittelstellen; so besteht eine Steuer-, eine Zoll- und eine Domänendirektion, eine Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaues, eine Generaldirektion der Staatseisenbahnen, ein Oberschulrat; Oberpostdirektionen sind in Karlsruhe und Konstanz.
Die rechtliche Stellung der kirchlichen Gemeinschaften gegenüber dem Staat ist durch das Gesetz vom geregelt. Dasselbe beruht auf dem Grundsatz, daß die kirchlichen Gemeinschaften in allen religiös-kirchlichen Sachen sich frei und selbständig verwalten, daß dagegen der Staat das, was auf seinem Rechtsgebiet liegt, selbst in die Hand nimmt und durch seine ihm verantwortlichen Beamten besorgen läßt. Hieraus ergab sich die Trennung der Volksschule von der Kirche und die Einführung der bürgerlichen Eheschließung und Standesbuchführung.
Die Verfassung der evangelischen Kirche ist im allgemeinen eine Vereinigung des Presbyterial- mit dem Episkopalsystem und ist wie die Staatsverfassung eine repräsentative. Ihre Grundlagen bilden die Pfarr- oder Kirchengemeinden, deren jede durch einen Kirchengemeinderat vertreten wird. Mehrere solcher Gemeinden sind in eine Diözese vereinigt, mit regelmäßig wiederkehrenden, aus sämtlichen Geistlichen und einer gleichen Anzahl gewählter Kirchenältesten zusammengesetzten Diözesansynoden unter dem Vorsitz der Dekane.
Als Repräsentant der Gesamtkirche oder Landesgemeinde erscheint die periodisch sich versammelnde Generalsynode, welche aus dem vom Großherzog ernannten Prälaten der evangelischen Landeskirche, 7 vom Großherzog ernannten, 24 gewählten geistlichen und 24 desgleichen weltlichen Abgeordneten besteht und alle fünf Jahre neu gewählt und einberufen wird. Oberste Kirchenbehörde ist der vom Großherzog ernannte, aus geistlichen und weltlichen Mitgliedern bestehende Oberkirchenrat. Die Zahl der Dekanate ist 27, die der Pfarreien 380. Die Vereinigung (Union) der lutherischen und reformierten Kirche erfolgte 1821. Die katholische Kirche ist durch die für die oberrheinische Kirchenprovinz erlassenen päpstlichen Bullen von 1821 und 1827 und das landesherrliche Edikt von 1830 organisiert; Landesbischof ist der Erzbischof
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von Freiburg, zugleich Metropolit der oberrheinischen Kirchenprovinz; unter ihm stehen 35 Landkapitel mit je einem Dekan und 660 Pfarreien. Die Israeliten haben einen Oberrat in Karlsruhe und 16 Bezirksrabbiner.
Was die Rechtspflege betrifft, so gilt für das bürgerliche Recht das 1810 eingeführte »badische Landrecht«, eine mit Abänderungen versehene und durch spätere Gesetze ergänzte Übersetzung des Code civil. Sodann gelten die sämtlichen Reichsgesetze nebst dem deutschen Handelsgesetzbuch und der Wechselordnung und die dazu erlassenen Einführungsgesetze. Seit 1857 sind Justiz und Verwaltung getrennt.
Die Finanzen des Staats befinden sich in guter Ordnung, dank einer tüchtigen Verwaltung und einer ausdauernden Steuerkraft des Landes. Für 1885 betragen nach dem Voranschlag die Einnahmen 41,168,960 Mk., die Ausgaben 39,280,083 Mk. Die bedeutendsten Posten von beiden sind:
Einnahmen. | |
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Direkte Steuern: | Mark |
Grund- und Häusersteuer | 5854282 |
Erwerbsteuer | 3048108 |
Kapitalrentenst. | 1337539 |
Verschiedenes | 309211 |
Indirekte Steuern: | |
Weinsteuer | 1716591 |
Biersteuer | 3558440 |
Branntweinsteuer | 657768 |
Schlachtviehsteuer | 592401 |
Von Liegenschaftskäuf., Erbsch. etc. | 2443066 |
Domänen u. Forsten | 6681222 |
Justiz- und Polizeigefälle | 3837497 |
Anteil an den Zöllen und Stempelabgaben des Reichs | 3274305 |
Aus der Reichskasse | 1381676 |
Salinenverwaltung | 998516 |
Ausgaben. | |
Mark | |
Großherzogl. Haus | 1739126 |
Erhebungskosten der Einnahmen | 9427549 |
Rechtspflege u. Strafanstalten | 5507568 |
Matrikularbeiträge | 5005269 |
Wasser- u. Straßenb. | 4212262 |
Bezirksverwaltung u. Polizei | 3268532 |
Unterrichtswesen | 2878856 |
Pensionen | 1955453 |
Zuschuß zur Verzinsung der Eisenbahnschuld | 1750000 |
Milde Fonds, Heilanstalten | 1283200 |
Zentralbehörden | 745036 |
Kultus | 260554 |
Wissensch. u. Künste | 146768 |
Justizministerium | 108016 |
Die Staatseisenbahnen werden gesondert verrechnet. Die Einnahmen sind auf 40,107,450 Mk., die Ausgaben auf 27,373,403 Mk. (einschließlich der Bodenseedampfschiffahrt und Main-Neckarbahn) veranschlagt, der Reinertrag von 12,734,047 Mk. dient zur Verzinsung der Eisenbahnschuld. Die Staatsanleihen sind nahezu ganz getilgt; sie betragen (1884) noch 1,552,984 Mk. Den sonstigen Verbindlichkeiten des Staats im Betrag von 38,814,599 Mk., worunter 20½ Mill. Mk. unverzinsliche Schuld der Staatskasse an den Domänengrundstock, stehen Aktiva im Betrag von 28,970,866 Mk. gegenüber, so daß in Wirklichkeit eine Staatsschuld nicht besteht. Die reine Eisenbahnschuld beläuft sich auf 327,305,308 Mk.
Das badische Militär bildet nach der mit Preußen abgeschlossenen Konvention seit 1871 einen Teil des preußischen Heers und zwar den größten Teil des 14. Armeekorps. Die badischen Truppen bestehen aus 6 Infanterieregimentern (Nr. 109-114), 3 Dragonerregimentern (Nr. 20-22), 2 Feldartillerieregimentern (Nr. 14 und 30), 1 Pionier- und 1 Fußartilleriebataillon (beide Nr. 14) und 5 Landwehrregimentern (Nr. 110-114). Festungen des Landes sind Rastatt und Kehl (letzteres als Teil der Festung Straßburg). Zur Handhabung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit besteht ein Gendarmeriekorps, dessen Organisation militärisch ist.
hat drei Ritterorden: den Orden der Treue, 1715 gestiftet, mit einer Klasse;
den militärischen Karl Friedrich-Verdienstorden, 1807 gestiftet, mit drei Klassen (früher mit Pension verliehen), und den Orden vom Zähringer Löwen (s. Tafel »Orden«),
1812 gestiftet, jetzt mit sechs Klassen, deren oberste den besondern Namen »Orden Bertholds I.« führt.
Außerdem gab es ein militärisches Dienstauszeichnungskreuz für 40 und 25jährige Dienstzeit der Offiziere, eine Felddienstauszeichnung, eine Gedächtnismedaille für 1849 und eine Militärverdienstmedaille; gegenwärtig gibt es noch eine goldene und eine silberne allgemeine Verdienstmedaille. Die badischen Landesfarben sind Rot und Gelb. Das Wappen (s. Tafel »Wappen«) hat einen schrägen goldenen Balken im roten Feld oben rechts und wird von zwei Greifen gehalten. Haupt- und Residenzstadt ist Karlsruhe.
Vgl. »Das Großherzogtum in geographischer, naturwissenschaftlicher, geschichtlicher, wirtschaftlicher und staatlicher Hinsicht dargestellt« (von mehreren bearbeitet und hrsg. von Bielefelds Verlag, Karlsr. 1885);
»Statistisches Jahrbuch für das Großherzogtum Baden« (erscheint seit 1868);
»Statistische Mitteilungen über das Großherzogtum Baden« (seit 1869);
»Beiträge zur Statistik der innern Verwaltung des Großherzogtums Baden« (seit 1855, 43 Bde.);
Fraas, Geognostische Beschreibung von Baden, Württemberg und Hohenzollern (1883).
Von Kartenwerken sind erschienen: »Topographische Karte von Baden im Maßstab von 1:50,000« (1838-49) und »Neue topographische Karte von Baden im Maßstab 1:25,000« (in 170 Meßtischblättern, wovon bisher 110 veröffentlicht).
Geschichte.
Baden im Mittelalter.
Das jetzige Großherzogtum Baden ist allmählich aus verschiedenen Gebietsteilen des ehemaligen Herzogtums Alemannien oder Schwaben (s. d.) entstanden, welche das alte Breisgauer Grafengeschlecht der Zähringer (s. d.) besaß, das seinen Ursprung von dem alten alemannischen Herzogshaus herleitete, und dessen Stammburg bei Freiburg lag. Graf Berthold I. erhielt vom Kaiser Heinrich III. (1052) die Anwartschaft auf das Herzogtum Schwaben und nahm den herzoglichen Titel an. Aber nach Heinrichs III. Tod verlieh dessen Witwe Agnes das Herzogtum Schwaben an den Grafen Rudolf von Rheinfelden und entschädigte 1061 den Grafen Berthold mit dem Herzogtum Kärnten, welches derselbe aber 1073 unter Heinrich IV. wegen seines Abfalls von dessen Sache wieder verlor.
Bertholds ältester Sohn, Berthold II., nahm nach seines Vaters Tod (1078) den Titel eines Herzogs von Zähringen an; seine Nachkommen erloschen im Mannesstamm 1218. Bertholds I. zweiter Sohn, Hermann I., welcher von seinem Vater die Markgrafschaft Verona erhalten und durch seine Gattin die Ebersteinsche Burg Baden über den Trümmern des römischen Bades Aurelia geerbt hatte, nahm den Titel eines Markgrafen an, der seitdem bei dem badischen Fürstenhaus blieb. Er ist der Stammvater des badischen Fürstenhauses und hinterließ seinem Sohn Hermann II. (gest. 1130) 1074 die Herrschaft Hochberg im Breisgau und das Dorf Backnang an der Murg. Dessen beide Nachfolger Hermann III. (gest. 1160) und Hermann IV. waren treue, ritterliche Anhänger der Hohenstaufen. Der letztere begleitete den Kaiser Friedrich Barbarossa 1189 auf dessen Kreuzzug und fand seinen Tod in Antiochia (1190). Seine Söhne Hermann V. und Heinrich I. teilten sich in die badischen Lande und zwar so, daß der erstere Baden, die Besitzungen im Breisgau, die Ortenau und Backnang, der letztere die Markgrafschaft Hochberg
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erhielt; die Hochbergsche Linie teilte sich 1300 in den Hochbergschen und Sausenbergschen Zweig, von denen der erste 1418, der zweite 1503 erlosch. Nach dem Tod Heinrichs, des Herzogs von Sachsen und Pfalzgrafen am Rhein, dessen Tochter Irmgard an Hermann V. verheiratet war, fiel diesem ein Teil von Braunschweig zu; der Markgraf vertauschte ihn jedoch an den Kaiser Friedrich II. gegen Durlach, ein ehemaliges Eigentum der Herzöge von Zähringen, als Allodium und gegen Ettlingen als Reichslehen; außerdem erhielt er Deidesheim und Pforzheim und brachte noch die Städte Laufen, Sinsheim und Eppingen pfandweise an sich. Ihm folgten 1243 seine beiden Söhne Hermann VI. und Rudolf, die bis 1248 die Verwaltung des Landes gemeinschaftlich führten.
Als jedoch dem erstern, als dem Gemahl der babenbergischen Prinzessin Gertrud, nach dem Aussterben des babenbergischen Mannesstamms die Markgrafschaften Österreich und Steiermark zufielen, trat er seinem Bruder Rudolf die badischen Lande ab. Mit seinem Sohn Friedrich, dem unglücklichen Genossen Konradins von Schwaben, erlosch 1268 diese Linie des badischen Fürstenhauses. Dasselbe pflanzte Rudolf fort, der nun alle badischen Lande in Schwaben erbte, sie während des Interregnums durch Erwerbung von Reichsgütern und Reichsrechten vermehrte und zu einem zusammenhängenden Ganzen vereinigte. Er hinterließ bei seinem Tod 1288 vier Söhne, Hermann VII., Rudolf II., Hesso und Rudolf III., die gemeinschaftlich regierten. Nur Hermanns VII. (gest. 1291) Linie hatte Bestand.
Nach weitern Teilungen vereinigte Hermanns VII. Urenkel Rudolf VI. 1361 alle badischen Landesteile, mit Ausnahme Hochbergs. Dieser starb 1372 als der erste, der in der kaiserlichen Belehnung Fürst genannt wird. Aber schon seine beiden Söhne Bernhard I. und Rudolf VII. teilten 1380 das Land wieder dergestalt unter sich, daß Bernhard Durlach, Pforzheim und die nördlichen, Rudolf aber die Stadt und die südlichen Lande erhielt. Sie schlossen zu Heidelberg einen Hausvertrag ab, nach welchem die sämtlichen badischen Lande ein unveräußerliches Familiengut bleiben und nie in mehr als zwei Teile geteilt werden sollten.
Als Rudolf VII. schon 1391 kinderlos starb, fiel sein Gebiet an Bernhard I. zurück. Dieser treffliche Fürst ordnete und verbesserte die Landesverwaltung, berichtigte die verwickelten Lehnsverhältnisse, ließ die verschiedenen Landrechte schriftlich aufzeichnen und vermehrte seine Lande durch neue Erwerbungen, namentlich 1415 durch den Ankauf der Herrschaft Hochberg von dem letzten Sprößling der Hochbergschen Nebenlinie des Hauses Baden. Er starb 1431. Ihm folgte sein Sohn Jakob I. oder der Weise, der 1437 den größten Teil der Grafschaft Sponheim, Lahr und Mahlberg erwarb, und diesem 1453, nach kurz dauernder neuer Teilung des Landes, sein Sohn Karl I., dessen Regierung für das Land weniger wohlthätig war, weil der Fürst in lange und unglückliche Kriege verwickelt wurde. Er starb 1473 und hinterließ drei Söhne und drei Töchter.
Von jenen erwarb sich Christoph I. den Ruhm eines der vortrefflichsten Fürsten seines Hauses und seiner Zeit. Er regierte anfangs gemeinschaftlich mit seinem Bruder Albrecht, bis dieser 1476 die Grafschaft Hochberg als seinen Anteil erhielt; als Albrecht 1488 kinderlos starb, fiel Hochberg an Christoph zurück; der auch von dem letzten Sprößling der Hochbergschen Nebenlinie von Sausenberg (1503) zum Erben dieser Landgrafschaft eingesetzt wurde, so daß ein großer Teil von den Besitzungen der zähringischen Herzöge in der Hand ihrer Enkel wieder vereinigt wurde.
Christoph hielt den Landfrieden aufrecht, gab Städten und Dörfern Gemeindeordnungen, ließ die Gesetze sammeln und ordnen, errichtete Schulen, ließ durch Zasius eine Testaments-, Erbschafts- und Vormundschaftsordnung bearbeiten und errichtete 1515 eine Hausordnung (Pragmatische Sanktion von Baden), worin er den Landesanteil eines jeden seiner drei Söhne bestimmte. Als Christoph I. 1527 geisteskrank starb, wurden die badischen Lande unter seine drei Söhne Bernhard III., Philipp I. und Ernst und nach dem baldigen Tod Philipps in die obere Grafschaft mit der Hauptstadt und die untere Grafschaft mit der Hauptstadt Durlach geteilt. Jene erhielt Bernhard III., diese Ernst. Seitdem war das Fürstenhaus bis 1771 in die Linien Baden-Baden und Baden-Durlach geteilt.
Die Linie Baden-Baden.
Markgraf Bernhard III. von Baden-Baden bekannte sich öffentlich zur evangelischen Lehre und führte sie zuerst in seinem Landesteil Baden-Baden ein, während sein Bruder sie nur heimlich schützte. Seine beiden Söhne Philibert und Christoph teilten die Linie Baden-Baden wieder in zwei neue Linien, eine ältere, Baden-Baden, und eine jüngere, Baden-Rodemachern. Nach dem Tod Philiberts, der 1569 in der Schlacht von Moncontour fiel, folgte ihm sein zehnjähriger Sohn Philipp II. unter der Vormundschaft des Herzogs Albrecht V. von Bayern, seiner Großmutter Jakobäa von Bayern und des Grafen von Hohenzollern-Sigmaringen. Da sich aber der Markgraf Karl II. von Baden-Durlach gegen diese Vormundschaft erklärte, so sprach der Kaiser schon 1571 den noch nicht 13jährigen Philipp mündig.
Von seinen Vormündern in der katholischen Konfession erzogen, führte er diese nach den Vorschriften des tridentinischen Konzils an seinem Hof und in seinem Land wieder ein; alle Beamten, die sich diesem Wechsel widersetzten, wurden entlassen. Als er 1588 unvermählt starb, fiel das (sehr verschuldete) baden-badensche Erbe ganz an die Linie Rodemachern und zwar an den berüchtigten Markgrafen Eduard Fortunatus, den Erstgebornen Christophs II., der in spanischen Diensten gegen die Holländer gekämpft hatte und die katholische Konfession im Land bestehen ließ.
Als er 1600 in der Trunkenheit durch einen Treppensturz den Hals brach, hätte ihm sein ältester, damals erst siebenjähriger Sohn, Wilhelm, der am Hof des Erzherzogs Albrecht eine vortreffliche Erziehung genoß, in der Regierung folgen sollen; aber der Markgraf Georg Friedrich von Baden-Durlach, welcher dessen Successionsrechte wegen Unebenbürtigkeit von mütterlicher Seite bestritt, behielt die obere Markgrafschaft besetzt. Erst nach der Schlacht bei Wimpfen (1622) erhielt Wilhelm durch den Kaiser die Markgrafschaft Baden-Baden wieder, in welcher er seinem Versprechen gemäß die katholische Religion wieder einführte und durch Gründung von reich ausgestatteten Jesuitenkollegien in Ettlingen und Baden befestigte. Im Dreißigjährigen Krieg diente er als General im kaiserlichen Heer, erlitt aber 1632 bei Schlettstadt eine Niederlage durch den schwedischen General Horn, worauf sein Land besetzt und wieder mit Baden-Durlach vereinigt wurde. Er lebte nun in Innsbruck bis zur Schlacht bei Nördlingen (1634), durch welche er nicht bloß in den Besitz seiner Markgrafschaft, sondern auch der baden-durlachschen Lande kam; erst der Westfälische Friede brachte letztere an ihren Stammherrn zurück. Wilhelms Nachfolger war 1677 sein Urenkel, Markgraf
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Ludwig Wilhelm, ein ausgezeichneter Fürst, zugleich einer der größten Kriegshelden seiner an militärischen Talenten reichen Zeit. Nachdem Baden-Baden alle Drangsale des Kriegs erduldet, verlor es durch den Frieden von Nimwegen 1678 auch noch Gräfenstein, Sponheim, die luxemburgischen Herrschaften und mehrere Städte, welche von den Reunionskammern für Frankreich in Beschlag genommen wurden; doch fielen ihm im Frieden von Ryswyk diese Lande wieder zu. Auf Ludwig Wilhelm folgte 1707 sein ältester Sohn, Ludwig Georg, unter Vormundschaft seiner Mutter und des Herzogs von Lothringen.
Durch den Rastatter Frieden 1714 erhielt Baden die luxemburgischen Besitzungen zurück, aber als französisches Lehen. Die Markgräfin suchte durch Ordnung, Sparsamkeit und Schuldentilgung dem Land wieder aufzuhelfen und erbaute die Schlösser Rastatt und Favorite; Ludwig Georg übernahm erst 1727 selbst die Regierung. Ihm folgte 1761 sein jüngerer Bruder, August Georg, damals schon 55 Jahre alt. Mit diesem erlosch die Linie Baden-Baden, welche 256 Jahre geblüht hatte, und ihre Länder fielen auf Grund einer 1765 geschlossenen Erbverbrüderung an die jetzt noch blühende Linie Baden-Durlach.
Die Linie Baden-Durlach.
Der Stifter dieser Linie war, wie erwähnt, Ernst, der dritte Sohn des Markgrafen Christoph I. Dieser erhielt bei der zweiten Teilung nach seines Bruders Philipp I. Tod (1533) die untere Markgrafschaft, Baden-Durlach, damals Baden-Pforzheim genannt, weil der Markgraf hier residierte. Er unterdrückte den Bauernaufstand und beförderte im stillen die Reformation aufs thätigste. So ließ er 1529 zu Durlach die lutherische Bibel drucken, ermahnte die Geistlichen zum Vortrag des unverfälschten Worts Gottes, erlaubte ihnen die Ehe und hob mehrere Klöster auf; dem Schmalkaldischen Bund schloß er sich jedoch nicht an. Ihm folgte nach der kurzen Regierung des ältern Sohns, Bernhard, 1553 sein jüngster Sohn, Karl II., der 1555 der Augsburgischen Konfession offen beitrat und die Einführung derselben eifrig betrieb. Er verlegte 1565 seine Residenz von Pforzheim nach Durlach, wo er die Karlsburg baute; seitdem nahm er den Namen eines Markgrafen von Baden-Durlach an. Ihm folgten 1577 seine drei unmündigen Söhne Ernst Friedrich (gest. 1604), Jakob (gest. 1590) und Georg Friedrich, welch letzterer nach dem Tod seiner Brüder 1604 die ganze Markgrafschaft Baden-Durlach erhielt und eine Zeit lang auch die obere Grafschaft, Baden-Baden, im Besitz hatte. Im J. 1615 führte Georg Friedrich durch ein Hausgesetz die Primogenitur und die Unteilbarkeit der badischen Lande ein. Um für den Fall seines Unterliegens in dem Kampf der evangelischen Union, deren eifriges Mitglied er war, gegen die katholische Liga seinem Land alle Verantwortung und die Folgen seiner eignen Ächtung zu ersparen, trat er die Regierung an seinen ältesten Sohn, Friedrich V., ab, der sogleich nach seinem Regierungsantritt sein Land für neutral erklärte. Er selbst rückte durch die Pfalz gegen Heilbronn vor. Am kam es bei Wimpfen zwischen dem Markgrafen und Tilly zur Schlacht, in welcher der erstere völlig geschlagen wurde.
Trotz seines Verzichts war diese Niederlage für Baden von den traurigsten Folgen. Friedrich V. mußte Baden-Baden an Wilhelm, den Sohn Eduard Fortunatus', abtreten. Das Land aber wurde durch österreichische Truppen verwüstet, Friedrich V. mußte fliehen, und die Verwirrung wurde durch das Restitutionsedikt noch gesteigert. Im J. 1631 erklärte sich Friedrich für Gustav Adolf von Schweden und vereinigte Baden-Baden wieder mit Baden-Durlach; aber nach der Schlacht bei Nördlingen 1634 kam ganz an Baden-Baden, der Katholizismus wurde daselbst wieder eingeführt, und Friedrich mußte sich nach Straßburg flüchten.
Nach dem Westfälischen Frieden 1648 erhielt er jedoch Baden-Durlach zurück, und nun bot er alles auf, um das verwüstete Land von seinen Wunden wieder zu heilen; er starb 1659. Sein einziger Sohn und Nachfolger, Friedrich VI., hatte sich schon unter Herzog Bernhard von Weimar und Karl X. Gustav von Schweden in Deutschland und Polen einen berühmten Namen als Feldherr erworben und zeigte sich nun auch als guten Regenten. Ihm folgte 1677 sein ältester Sohn, Friedrich VII. Magnus; unter ihm begannen die Mordbrennerzüge der Franzosen, die ihn auch 1688 vertrieben.
Nach dem Frieden von Ryswyk 1697 war die Bevölkerung um den vierten Teil vermindert, der Wohlstand vernichtet, und als der Markgraf aus Basel, wo er mit seiner Familie einen Zufluchtsort gesucht hatte, nach Durlach zurückkam, fand er kein einziges Schloß, in welchem er hätte wohnen können. Unablässig strebte er nun, einen bessern Zustand herzustellen; aber der spanische Erbfolgekrieg brachte neue Kriegsdrangsale über das Land. Der Markgraf mußte zum zweitenmal nach Basel flüchten und starb daselbst 1709. Sein Sohn und Nachfolger Karl III. Wilhelm, ein trefflicher Fürst, suchte auf alle Weise der allgemeinen Not abzuhelfen und nach dem Frieden von Baden (1714) die Ordnung in den Finanzen wiederherzustellen. Er ist der Gründer von Karlsruhe, wohin er 1724 den Sitz der Regierung verlegte.
In dem Krieg, den Frankreich 1733 wegen der polnischen Königswahl auch in Deutschland führte, wobei Baden abermals von den Franzosen heimgesucht wurde, ging er nach Basel und mußte seine erschöpften Lande vor abermaliger Verheerung durch eine an Frankreich zu zahlende Summe Geldes sichern. Als er 1738 starb, folgte ihm sein Enkel Karl Friedrich, der zehnjährige Sohn des 1732 als Jüngling verstorbenen Erbprinzen Friedrich. Karl Friedrich wurde 1746 für mündig erklärt, und nun begann eine glückliche Zeit für das badische Haus und die badischen Lande.
Karl Friedrich war einer der edelsten und aufgeklärtesten deutschen Fürsten, Kenner und Freund der Wissenschaften und Künste, ein wahrer Vater seines Volks, der durch seine musterhafte Regierung, durch Förderung der Bodenkultur und Industrie, des Handels und Verkehrswesens ein durch so viele aufeinander folgende Kriege zur Einöde gemachtes und mit den drückendsten Schulden belastetes Land dem Ruin entriß und zu Wohlstand erhob. Auch Gerichtswesen, Unterricht und Bildung wurden im Sinn der Humanität neu organisiert und begünstigt. Er baute Karlsruhe und dessen Schloß weiter aus und führte in vielen Städten öffentliche Gebäude auf. Im J. 1771 erbte er infolge des Todes des Markgrafen August Georg von Baden-Baden dieses Land; nur die Ortenau und die böhmischen Herrschaften fielen als erledigte Lehen an Österreich zurück. Die so vereinigten badischen Lande betrugen 3500 qkm mit 190,000 Einw. Allmählich und mit Schonung wurden nun die Verwaltungsreformen, die sich in Baden-Durlach so sehr bewährt hatten, auch in Baden-Baden eingeführt; freilich wurden die Erfolge der weisen Maßregeln des Markgrafen Karl Friedrich durch die Zersplitterung des Landes etwas beeinträchtigt.
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Errichtung des Großherzogtums Baden.
Bald brachen die Stürme der französischen Revolution über das Land herein. Der Revolutionskrieg berührte zwar in den ersten Jahren Baden nur insofern, als es sein Kontingent zur Reichsarmee stellte; aber nach dem Übergang Moreaus über den Rhein bei Kehl wurde Baden Schauplatz des Kriegs, Karlsruhe von den Franzosen besetzt, und Karl Friedrich sah sich genötigt, zu Stuttgart einen Waffenstillstand mit Moreau zu schließen auf welchen dann der Friedensschluß zu Paris folgte. Baden mußte den Frieden durch Abtretung seiner Besitzungen auf dem linken Rheinufer und der Festung Kehl, durch eine Kontribution von 2 Mill. Frank und ungeheure Lieferungen erkaufen; es gewann aber besonders aus Rücksicht auf den dem Markgrafen Georg Friedrich nahe verwandten Kaiser Alexander von Rußland durch den Lüneviller Frieden 1801 und durch den Reichsdeputationshauptschluß vom als Entschädigung für seine Abtretungen mit der kurfürstlichen Würde alle diesseit des Bodensees und Rheins gelegenen Besitzungen des Fürstbischofs von Konstanz und Reste der Bistümer Basel, Straßburg und Speier, die pfälzischen Ämter Bretten, Heidelberg, Ladenburg und Mannheim mit den Ämtern Lichtenau und Willstädt, das Stift Odenheim nebst den Abteien Frauenalb, Schwarzach, Allerheiligen, Lichtenthal, Gengenbach, Ettenheim, Petershausen und Salmansweiler, dann die Herrschaft Lahr und endlich die Reichsstädte Offenburg, Gengenbach, Zell, Überlingen, Pfullendorf und damit die fruchtbarsten Bezirke am Neckar, Rhein und Bodensee, zusammen 3800 qkm mit 240,000 Einw. Auch Kehl wurde wieder an Baden abgetreten und der Thalweg des Rheins zur Grenze zwischen und Frankreich bestimmt.
Nach diesen Erwerbungen teilte Karl Friedrich das neue Kurfürstentum in drei Provinzen ab: die badische Markgrafschaft, die badische Pfalzgrafschaft und das obere Fürstentum, deren gesamter Flächenraum sich auf 7200 qkm mit ungefähr 495,000 Seelen belief. Zu dem Bund mit Napoleon I. nach Bayerns und Württembergs Vorgang im Juni 1805 genötigt, erhielt Baden durch den Frieden von Preßburg einen neuen Zuwachs in den alten zähringischen Stammlanden, den Breisgau mit Freiburg und die Baar mit Villingen, die Ortenau, das Stift St. Blasien, die Grafschaft Bonndorf und die Stadt Konstanz (2530 qkm mit 160,000 Einw.), worauf der Kurfürst auch den Titel eines Herzogs von Zähringen wieder annahm. Am erklärte sich der Kurfürst für den unumschränkten Souverän des Landes, indem er die ständische Verfassung des Breisgaus aufhob, die in dem Altbadischen längst erloschen war. Am trat Karl Friedrich dem Rheinbund bei mit der Verbindlichkeit, für denselben ein Kontingent von 8000 Mann zu stellen.
Dies erwarb ihm nebst dem großherzoglichen Titel die Souveränität über sämtliche in seinem Land gelegene unmittelbare Reichsstände und Reichsrittergüter, namentlich über den größten Teil des Fürstentums Fürstenberg, über das Fürstentum Leiningen, die Landgrafschaft Kleckgau und die Grafschaft Thengen, über die Besitzungen der Fürsten und Grafen von Löwenstein-Wertheim auf dem linken Ufer des Mains und des Fürsten von Salm-Krautheim auf dem nördlichen Ufer der Jagst, im ganzen 5500 qkm mit 380,000 Einw. Das neue Großherzogtum (mit einer Bevölkerung von ungefähr 900,000 Seelen) wurde hierauf in drei Provinzen, bald darauf aber in zehn Kreise eingeteilt.
Die nun folgenden Napoleonischen Kriege kosteten Baden Menschen und Geld und vermehrten die Schulden des Landes. Das badische Kontingent nahm zunächst an dem Kriege gegen Preußen (1806-1807) teil; 1808 ging eine Brigade mit nach Spanien, und der Überrest des Kontingents kämpfte 1809 gegen Österreich. Nach dem Wiener Frieden 1809 bekam das Großherzogtum einen abermaligen Zuwachs von 550 qkm mit 30,000 Einw., indem Württemberg einen Landstrich von 750 qkm mit 45,000 Einw. an und dieses wieder 230 qkm mit 15,000 Einw. an das Großherzogtum Hessen abtrat. Karl Friedrich starb im 65. Jahr seiner Regierung und hinterließ seinem Enkel und Nachfolger Karl Ludwig Friedrich, dessen Vater Karl Ludwig als Erbprinz zu Arboga in Schweden verstorben war, ein blühendes Land von 15,000 qkm mit 975,000 Einw.
Die badische Erbfolgefrage und die Erteilung der Verfassung.
Karl Ludwig Friedrich trat die Regierung in einer schweren, kriegerischen Zeit an. Ein Teil des badischen Rheinbundskontingents kämpfte in Spanien, und der Rest desselben ging 1812 mit nach Rußland; 1813 mußten die Truppen ganz neu organisiert werden, um aufs neue für Napoleon I. zu kämpfen. Als 1813 nach der Schlacht bei Leipzig sich der Rheinbund auflöste, trat auch der Großherzog der Allianz gegen Napoleon und 1815 auf dem Wiener Kongreß dem Deutschen Bund bei, worauf ihm der Besitzstand und die Unteilbarkeit des Großherzogtums, dessen Bevölkerung auf mehr als 1 Mill. Seelen gestiegen war, von den Mächten garantiert wurden.
Indes wurde die Integrität des badischen Staatsgebiets von Bayern angefochten, welchem in wiederholten Territorialverträgen für seine Abtretungen an Österreich von diesem der Zusammenhang seines Gebiets zugesichert und zu diesem Zweck beim Aussterben der direkten Nachkommenschaft des regierenden Großherzogs Karl der badische Teil der ehemaligen Kurpfalz, bis dahin die Zahlung einer »Kontiguitätsentschädigung« versprochen worden war. Nun starben die beiden Prinzen, welche die Großherzogin Stephanie nach längerer kinderloser Ehe gebar, kurz nach ihrer Geburt unter Umständen, welche zu düstern Gerüchten und später sogar zu der übrigens grundlosen Behauptung Anlaß gaben, daß der Findling Kaspar Hauser (s. d.) einer dieser Prinzen sei.
Auch die jüngern Söhne Karl Friedrichs aus der ersten Ehe mit einer hessischen Prinzessin, die Oheime des Großherzogs Karl, hatten keine successionsfähigen Erben. Die badische Erbfolge beruhte daher auf den Söhnen Karl Friedrichs aus seiner zweiten Ehe mit der Freiin Luise Geyer v. Geyersberg, den Grafen von Hochberg, welche durch großherzogliches Edikt vom zu Markgrafen von Baden ernannt und als successionsfähige Prinzen von Baden anerkannt wurden. Gegen dieses Edikt legte Bayern feierlichen Protest ein, erklärte die Grafen von Hochberg für nicht successionsfähig und bemühte sich, seine Ansprüche bei den Mächten zur Geltung zu bringen. Indes auf dem Aachener Kongreß (1818) gelang es dem badischen Minister v. Berstett, den russischen Kaiser, dessen Gemahlin eine badische Prinzessin war, ganz für die badische Sache zu gewinnen, und da weder Preußen noch Österreich Bayern, das auf dem Wiener Kongreß so anmaßend aufgetreten war, eine neue Gebietsvergrößerung gönnten, so wurde Bayern auf dem Kongreß gezwungen, sich mit dem pfälzischen Amt Steinfels und 2 Mill. Fl.
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zu begnügen, wogegen Österreich das Amt Geroldseck an Baden abtrat. Durch einen besondern Vertrag vom garantierten Rußland, Österreich, England und Preußen den ganzen Besitzstand Badens und erkannten die Grafen von Hochberg als successionsfähig an.
Indes sah der Großherzog ein, daß er den Zusammenhang zwischen dem Fürstenhaus und der Bevölkerung des Staats noch durch ein besonderes Band enger knüpfen müsse. Während sich die badische Regierung bei den Verhandlungen zu Wien 1814 und 1815 gegen eine allgemeine Verpflichtung der deutschen Bundesstaaten, eine repräsentative Verfassung einzurichten, erklärt hatte und eine vom vormals reichsunmittelbaren Adel gewählte Deputation, die dem Großherzog die Bitte um Landstände vorlegen sollte, äußerst ungnädig abgewiesen worden war, verlieh nun der Großherzog seinem Volk eine repräsentative Verfassung.
Dieselbe erfüllte alle billigen Erfordernisse einer konstitutionellen Staatsordnung: die Gesetzgebung wurde vom Großherzog im Verein mit den aus zwei Kammern bestehenden Landständen ausgeübt;
die Privilegien wurden aufgehoben, Gleichheit vor dem Gesetz eingeführt;
keine Veräußerung von Domänen durfte vorgenommen, keine Anleihe kontrahiert, keine Steuer ausgeschrieben werden ohne Bewilligung der Volksvertretung.
An der Spitze der Verfassung standen das Hausgesetz der fürstlichen Familie von 1817 und der Grundsatz von der Unteilbarkeit und Unveräußerlichkeit des Großherzogtums. Die Zeit der Eröffnung des ersten Landtags wurde auf den festgesetzt, doch starb der Großherzog schon Ihm folgte sein Oheim, der dritte Sohn Karl Friedrichs aus dessen erster Ehe, der Großherzog Ludwig August Wilhelm.
Die badischen Verfassungskämpfe 1819-1848.
Die erste landständische Versammlung, in Karlsruhe eröffnet, beurkundete sofort durch ihr kräftiges Wirken und durch die ihr entgegenkommende rege Teilnahme das im badischen Volk erwachte öffentliche Leben. Da die Regierung sich jeder Störung der Wahlfreiheit enthalten hatte, so traten sehr freisinnige Volksvertreter in den Ständesaal, unter denen der Freiherr v. Liebenstein und Rotteck durch ihr Talent hervorragten. Eine Reihe von Anträgen, namentlich auf die gesetzliche Regulierung der Ministerverantwortlichkeit, auf Trennung der Justiz von der Administration und Einführung des öffentlichen und mündlichen Verfahrens in Zivil- und Kriminalsachen, auf Einführung von Geschwornengerichten, auf Abschaffung der Landes- und Herrenfronen, auf Verbesserung des Staatsdieneredikts, auf einzulegende Rechtsverwahrung gegen ein erst am Vorabend der Landtagseröffnung publiziertes, die staatsbürgerliche Gleichheit vielfach beeinträchtigendes Adelsedikt, auf ein die Preßfreiheit verwirklichendes Preßgesetz, auf Herstellung deutscher Handelsfreiheit, auf Milderung der Jagdherrlichkeit etc., wurden von der Zweiten Kammer beifällig aufgenommen.
Aber der neue Großherzog, ein energischer Mann von soldatischen Anschauungen, war keineswegs gewillt, sich auf der Bahn der Zugeständnisse weiter drängen zu lassen. Auch die zumeist aus hohen Adligen zusammengesetzte Erste Kammer fühlte sich durch die Angriffe der Zweiten auf ihre Privilegien verletzt. Daher ließ sich der Minister v. Berstett von Metternich auf den Karlsbader Konferenzen leicht dafür gewinnen, der liberalen Zweiten Kammer entschieden entgegenzutreten und die Rechte der badischen Stände nicht nur nicht zu vermehren, sondern vielmehr zu einem bloßen Schein herabzudrücken.
Der Großherzog gab hierzu seine Zustimmung, zumal v. Berstett an Metternichs Gunst einen mächtigen Rückhalt besaß und die Regierung bei ihren Schritten sich stets auf den Bundestag berufen konnte. Nun wurden die freisinnigen Deputierten unter Polizeiaufsicht gestellt, andre, die Staatsdiener waren, zur Strafe versetzt oder ihnen der Urlaub für den Landtag verweigert, strenge Verordnungen gegen die Presse erlassen. Das Recht der Stände, vom Militäretat Summen abzustreichen, überhaupt ihr Steuerbewilligungsrecht, wurde von den Vertretern der Regierung bestritten.
Die Stände verteidigten unter der Führung Rottecks und Itzsteins ihre Rechte mit Nachdruck und wirksamer Beredsamkeit, und es kam zu heftigen Konflikten, welche den gesetzgeberischen Ausbau des Staats hemmten. Die Regierung war aber zum Äußersten entschlossen, und nachdem sie 1824 den Landtag aufgelöst hatte, weil er bei seinem Beschluß, vom Militärbudget 100,000 Fl. zu streichen, beharrte, gelang es ihr, durch rücksichtslose Wahlbeeinflussung eine Kammer zusammenzubringen, in welcher nur noch drei Mitglieder der Opposition sich befanden.
Diesem Landtag legte die Regierung 1825 ein die Verfassung abänderndes Gesetz vor, wonach statt der bisherigen von zwei zu zwei Jahren teilweise eintretenden Erneuerung der Kammer alle sechs Jahre eine Totalerneuerung stattfinden und der Landtag, statt alle zwei Jahre, in Zukunft alle drei Jahre versammelt werden sollte. Der Vorschlag wurde in beiden Kammern angenommen, und so gingen dem Volk durch das Gesetz vom zwei höchst wichtige Artikel der Verfassung verloren.
Überhaupt zeigten sich die Kammern bereit, alles zu genehmigen, was die Regierung vorschlug, und diese erreichte, was sie erstrebt, unter dem Schein eines konstitutionellen Systems in Wirklichkeit doch absolut zu regieren. Als der Großherzog unvermählt starb, folgte ihm sein Stiefbruder Karl Leopold Friedrich auf Grund des Hausgesetzes von 1817. Trotz der Garantie der Großmächte von 1819 erneuerte Bayern seine alten Ansprüche auf die badische Pfalz, besonders auf die Grafschaft Sponheim. Schon traf man auf beiden Seiten militärische Vorbereitungen, doch ward der Streit schließlich, besonders durch österreichische Vermittelung, zu gunsten Badens geschlichtet.
Leopold entfernte nach und nach die der öffentlichen Meinung anstößigen Personen aus der Umgebung des Throns und bezeichnete das System, welches seine Regierung befolgen sollte, durch die öffentliche und feierliche Beteurung, daß die Verfassung ihm heilig sein werde. Daher traf die französische Julirevolution in Baden nicht auf jene feindseligen Gärungselemente, welche sich in andern Teilen von Deutschland entluden; man setzte seine Hoffnungen auf die bürgerfreundlichen Gesinnungen des neuen Fürsten und den kommenden Landtag.
Die Vollmacht der 1825 gewählten Deputierten war erloschen, die neuen Wahlen für den Landtag von 1831, von der Regierung unbeeinflußt, gingen fast ohne Ausnahme im liberalen, konstitutionellen Sinn vor sich. Die Minister Ludwigs, v. Berstett und v. Berkheim, wurden durch v. Böckh, v. Weiler, Winter und Nebenius ersetzt, zu denen später noch v. Türkheim und v. Reizenstein berufen wurden. Der denkwürdige erste Landtag unter der neuen Regierung, von Leopold persönlich eröffnet, gehört zu den Glanzpunkten des konstitutionellen Lebens in Deutschland. In der Zweiten Kammer glänzten vorzüglich