Bachofen
*, Johann Jakob, Rechtshistoriker, geb. 22. Dez. 1815 zu Basel, studierte daselbst, in Berlin und Göttingen und begab sich nach seiner 1837 erfolgten Promotion zu weiterer Ausbildung nach Paris und Oxford. 1841 als Professor nach Basel berufen, gab er bereits nach zwei Jahren dieses Lehramt wieder auf und lebte, nachdem er eine Reihe von Jahren Mitglied, bez. Statthalter des Appellationsgerichts Basel gewesen war, fortan, ausschließlich seinen Studien ergeben, in seiner Vaterstadt bis zu seinem 25. Nov. 1887 erfolgten Tod. Bachofen ist durch seine Schrift »Das Mutterrecht, eine Untersuchung über die Gynäkokratie der alten Welt nach ihrer religiösen und rechtlichen Natur« (Stuttg. 1861), deren Bedeutung erst infolge der ihr durch die neuern ethnographischen Forschungen gewordenen Bestätigungen (vgl. Mutterrecht, Bd. 11) zu voller Anerkennung gelangt ist, einer der Bahnbrecher der vergleichenden Rechtswissenschaft und der auf die Rechtsgeschichte der Urzeit bezüglichen Studien geworden. Aber auch auf dem Gebiet des Rechts historischer Zeit hat Bachofen die Wissenschaft durch eine Reihe achtungswerter Werke bereichert (»Das Nexum, die Nexi und die Lex Petillia«, Basel 1843; »Die Lex Voconia und die mit ihr zusammenhängenden Rechtsinstitute«, das. 1843; »Das römische Pfandrecht«, Bd. 1, das. 1847; »Ausgewählte Lehren des römischen Zivilrechts«, Bonn 1849). Unter seinen übrigen, mehr dem Gebiet der Kulturgeschichte angehörenden Arbeiten sind zu nennen: »Versuch über die Gräbersymbolik der Alten« (Basel 1859); »Das lykische Volk und seine Bedeutung für die Entwickelung des Altertums« (Freib. i. Br. 1862); »Der Bär in den Religionen des Altertums« (Basel 1863); »Die Sage von Tanaquil, eine Untersuchung über den Orientalismus in Rom und Italien« (Freiburg 1870); »Antiquarische Briefe vornehmlich zur Kenntnis der ältesten Verwandtschaftsbegriffe« (Straßb. 1881-86, 2 Bde.). Von der mit F.D.Gerlach veröffentlichten »Geschichte der Römer« ist nur der erste Band (Basel 1851) erschienen.