Bürgermeis
terei,
in der Rheinprovinz [* 2] und in Westfalen [* 3] ein aus mehreren Landgemeinden zusammengesetzter Kommunalverband.
Derselbe steht unter einem von der
Regierung ernannten
Bürgermeister, welcher von der Bürgermeis
terei honoriert wird,
und dem die Bürgermeis
tereiversammlung als
Organ des
Verbandes zur Seite steht.