Büchsenmacher
,
militär. Unterbeamte des deutschen
Heers, die unter den
Bedingungen eines Kontrakts alle an den Gewehren
und Seitengewehren vorkommenden Reparaturen ausführen. Die Infanterie hat
Bataillons-, die
Kavallerie
Regiments-Büchsenmacher.
Die Büchsenmacher
stehen in Disciplinarsachen unter dem Commandeur ihres
Truppenteils. Die Anstellung erfolgt durch die Generalkommandos
bez. das
Allgemeine Kriegsdepartement unter
Vorbehalt einer dreimonatlichen beiden
Teilen freistehenden
Kündigung.
Arbeiten für
fremde
Truppenteile sowie Privatarbeiten darf der ohne Genehmigung des eigenen
Truppenteils nicht überuehmen. – In
Preußen
[* 2] werden etatsmäßige Büchsenmacher
zuerst unter
Friedrich Wilhelm Ⅰ. um 1720 erwähnt.