Bücherpriv
ilegium
hieß das von der kompetenten Oberbehörde an jemand erteilte ausschließliche Recht zum Verlag eines Werkes.
Das älteste Bücherpriv
ilegium kommt 1469 in der Republik
Venedig
[* 2] vor;
in
Deutschland
[* 3] erteilte zuerst
Bischof
Heinrich von
Bamberg
[* 4] ein Bücherpriv
ilegium;
später geschah es durch die deutschen Fürsten, den Bundestag u. s. w. Die gegenwärtige Gesetzgebung über das Urheberrecht (s. d.) und das Verlagsrecht (s. d.) hat das in Deutschland entbehrlich gemacht.