Bänder
heißen bekanntlich solche Gewebe, welche sich von den eigentlichen Zeugen durch ihre Schmalheit unterscheiden und zum Binden, zu Besatz, Einfaß und Aufputz dienen. Der Qualität nach gehen sie vom Einfachsten bis zur höchsten Luxus- und Modeware, werden in ebenso unendlicher Mannigfaltigkeit wie die Zeuge aus Seide, Wolle, Kamelhaar, Baumwolle, Leinen und aus Gemischen dieser Stoffe hergestellt und bilden einen bedeutenden Zweig der Manufaktur und des Handels.
Die Anfertigung der B. erfolgt entweder auf Posamentier- oder Bandwirkerstühlen mit Handschützen, oder häufiger auf sog.
Bandmühlen mit Schnellschützen, wobei eine größere Anzahl von Bändern
, bis zu 30 Stück, auch in verschiedenen Farben
und Mustern gleichzeitig gewebt werden können, da jedes Band oder sog. Gang seinen besonderen
kleinen Schützen hat, der sich nur in ihm hin und her bewegt. Alle Schützen aber werden gleichzeitig durch einen Rechen
oder eine Triebstange mittels Handkurbel oder Maschinenkraft getrieben, und nach jedem Durchschuß alle B. zugleich mit
dem Rietblatte geschlagen.
Für façonnirte B. werden die Stühle auch mit der Jacquardvorrichtung versehen; dann aber können alle Gänge nur gleichartig
gewoben werden. Viele B. werden nachgehends noch cylindriert, moiriert und gauffriert, worunter man verschiedene Arten von
Pressung zur Erzeugung von Mustern versteht. Seidene B. werden an den Fabrikationsplätzen der Seidenwaren
überhaupt, in Paris, Lyon, St. Etienne, in den Fabrikstädten am Niederrhein (besonders Samtbänder
), in Krefeld, Basel,
Wien,
leinene, baumwollene und wollene besonders in und um Elberfeld und Barmen, im sächsischen Erzgebirge, in Böhmen und dem
übrigen Österreich gefertigt.
Die B. kommen lang und flach gelegt, oder auf Zapfen (Rollen oder Tambours genannt) gelegt in den Handel, in Stücken von verschiedener Länge je nach dem Lande, für welches die Ware gefertigt ist; so ist z. B. für Deutschland das Maß von 13 m, für die Vereinigten Staaten von 11 m eingeführt. Die Breite der B. wird nach Nummern von 1-24 (oder 1-4 oder 1-17 etc.) bestimmt, so daß z. B. Nr. 8 5 cm breit ist;
die schmälste Sorte von etwa 2 mm Breite heißt Nonpareille. In England gibt man die Breite nach Pennies
= etwa 3 cm an. - Verzollung: Auf dem Bandstuhl gewebte Bänder
werden wie Zeugstoffe verzollt. S. Tarif
Nr. 2 d, 22 h, 30 e, f, 41 d 5;
Roßhaarbänder
Nr. 11 b;
Strohbänder
Nr. 35 b.