(franz., spr. awangs'mang), Aufrücken zu einer
höhern Stelle, besonders beim Militär. Es findet meist nach dem Dienstalter (Anciennität) innerhalb eines
Truppenteils oder (wie in Deutschland beim Ingenieurkorps und vom Stabsoffizier ab bei allen Waffen) innerhalb einer einzelnen
Waffe statt. Daneben besteht aber noch das Avancement außer der Tour, d. h. unter Beiseitesetzung des Dienstalters, für besondere
Verdienste oder wegen der Befähigung für Ausnahmestellungen, wie
Generalstab und Adjutantur, Lehrthätigkeit. In fremden
Heeren, die kein gleichmäßig gebildetes Offizierkorps besitzen, ist letztere Art des Avancements weit mehr verbreitet
als in den deutschen. - Avancieren (spr. awangss-, vorrücken; befördert werden, aufrücken;
Geld vorschießen.
(frz., spr. awangßmáng), Beförderung, das Aufrücken in eine höhere Stellung, namentlich bei Militärs,
erfolgt nach der Anciennetät (s. d.), in der Tour genannt, oder im Wege freier Auswahl, wobei Befähigung und Würdigkeit
die Entscheidungsgründe bilden sollen, und heißt dann Avancement außer der Tour. Für die Auswahl zu letzterm
sind die persönlichen Urteile der direkten Vorgesetzten maßgebend. Trotz der damit verbundenen Übelstände ist das Avancement außer
der Tour notwendig, um den höhern Stellen jüngere Kräfte zuzuführen und den Eifer zur Fortbildung in den Offizierkorps
rege zu erhalten. Das in den niedern Offizierschargen erfolgt in der Regel innerhalb der Truppenteile
(Regimenter), in den höhern innerhalb einer ganzen Waffengattung und in den höchsten durch die ganze Armee.