Auxiliartr
uppen,
Hilfstruppen.
Auxiliartruppen
2 Wörter, 31 Zeichen
Auxiliartruppen,
Hilfstruppen.
Truppen, die von einer besiegten, verbündeten oder befreundeten Macht zwangsweise, vertragsmäßig oder gegen Zahlung von Geldern (Subsidien) gestellt werden und dann als selbständige Truppenverbände unter den Oberbefehl des leitenden Staats treten. Im Altertum zwangen Perser, Makedonien Römer [* 3] etc. die besiegten Völker oder Bundesgenossen (socii der Römer) zur Stellung von ein Verfahren, welches Napoleon I. in ausgedehntestem Maß zur Anwendung brachte (preußische unter York 1812 gegen Rußland). Eine andre Art Hilfstruppen waren die im vorigen Jahrhundert von England und Nordamerika [* 4] bei deutschen Fürsten (Hessen [* 5] u. a.) ermieteten Truppen (s. Soldatenhandel). Napoleon I. führte seine Kriege zum großen Teil mit den Hilfstruppen, deren Gestellung er den unter Frankreichs Schutz stehenden oder von ihm besiegten Staaten auferlegte.