(lat. Auctoritas), im weitesten
Sinn Ansehen und auf Ansehen begründete oder Ansehen gebende Macht; im
engern
Sinn derRespekt einflößende geistige Einfluß,den derBesitz überlegener Macht oder anerkannter
hervorragender Einsicht,
Weisheit und
Tugend verschafft. In der wissenschaftlichen
Sprache
[* 2] heißen solche
GelehrteAutoritäten,
welche sich in ihrem
Fach einen so wohlbegründeten
Ruf erworben haben, daß ihre
Stimme in Bezug auf die
Wahrheit und Sicherheit
einer Angabe den
Ausschlag gibt.
Daher versteht man unter Autoritätsglauben das Zutrauen, welches
man in
das
Urteil und in die Einsicht eines andern setzt. Da nun ein blindes Hingeben an die in allen
Zweigen menschlichen
Schaffens
und Wirkens stets tadelnswert und nachteilig ist, so können vernunftgemäß nur sittliche und sittlich berechtigte
Kräfte
Anspruch auf Autorität haben.
Gesetzlich anerkannte Gewalt, die zumeist einen Anspruch in sich trägt, von den Menschen anerkannt zu
werden. Autoritär: im Bewußtsein einer höheren sozialen oder politischen Stellung Geltendmachung und rücksichtslose Ausnutzung
dieser Vorzugsstellung.
(lat. Auctoritas, d. h. geltend gemachte Willensmeinung,
Machtvollkommenheit), der auf Anerkennung der Bedeutung einer Persönlichkeit gegründete Einfluß derselben auf die Ansichten
oder Willensentscheidungen anderer Personen.
Männer, die Autorität besitzen, bezeichnet man auch selbst als Autoritäten.
verwickelte ihn mit Gottsched in einen Streit, der dessen bereits erschütterte Autorität in Bezug auf das Theater vollends brach. Der von Nicolai (1757)