(Auctor, lat.), im engern Sinne der Urheber einer Schrift, soviel als Schriftsteller, daher
man z. B. von klassischen Autor spricht. In weiterer Bedeutung heißt der Urheber jedes litterarischen, musikalischen oder durch
das Mittel der bildenden Kunst versinnlichten Geistesprodukts, dessen eigenmächtige Vervielfältigung und Verbreitung dritten
Personen untersagt ist.
Das Recht desAutor (Autorrecht) bezeichnete man auch als geistiges Eigentum;