Autor
(Auctor, lat.), im engern
Sinne der
Urheber einer
Schrift, soviel als Schriftsteller, daher
man z. B. von klassischen Autor
spricht. In weiterer Bedeutung heißt der
Urheber jedes litterarischen, musikalischen oder durch
das
Mittel der bildenden Kunst versinnlichten Geistesprodukts, dessen eigenmächtige
Vervielfältigung und
Verbreitung dritten
Personen untersagt ist.
Das
Recht des Autor
(Autorrecht) bezeichnete man auch als geistiges Eigentum;
durch das Reichsgesetz vom ist der Ausdruck Urheberrecht (s. d.) eingebürgert.