Autopsie
(grch., d. i. Augenschein), die eigene Wahrnehmung irgend eines Gegenstandes durch den Gesichtssinn im Gegensatze zu der durch Berichte anderer erlangten Kenntnis von demselben.
In der mediz.
Sprache
[* 2] heißt Autopsie
eine Art
der
Krankenuntersuchung, wobei bloß durch
Besichtigung des
Kranken, ohne daß derselbe befragt oder angehört wird, das vorhandene
Übel erkannt werden muß;
auch soviel wie Leichenschau, Leichenöffnung.