Staatsform, bei welcher die unumschränkte, gesetzgebende und
vollziehende Gewalt im Staatsoberhaupt vereinigt ist, also s. v. w. unumschränkte
Monarchie. Ein solcher
Herrscher heißt Autokrat oder Autokrator. Unter den europäischen
Regenten führt den
Titel
»Selbstherrscher« (Samoderschetz)
nur der russische
Kaiser, um dadurch seine verfassungsmäßig unumschränkte Regierungsgewalt anzudeuten. Autokratismus, Bezeichnung
für ein derartiges Regierungssystem und für die Parteirichtung, welche ein solches anstrebt. Auch die unmittelbare
Demokratie
wird als autokratisch bezeichnet. In derEthik nach
Kant die freie Bestimmung des
Willens zu
einer für recht
und pflichtgemäß erkannten Handlungsweise, s. v. w. Selbstbeherrschung.
(grch.), Selbst- oder Alleinherrschaft, die Staatsform, vermöge welcher das Oberhaupt des Staates die gesetzgebende
und die vollziehende Staatsgewalt in sich vereinigt, also unbeschränkt regiert. Ein solches Oberhaupt heißt darum auch Autokrat
oder Autokrator. Diese Art der Staatsform haben fast alle morgenländ. Staaten. Unter den europ. Regenten
führt den Titel Selbstherrscher (Samoderžec) nur der russ. Kaiser. (S. auch Absolutismus.) - In der Philosophie wird von Kant
durch Autokratie die Herrschaft der Vernunft über die widerstrebenden Neigungen und Triebe bezeichnet, das Wort entspricht hier also
genau dem deutschen Wort Selbstbeherrschung.