Authentĭcae
(Authentiken), die
Justinianischen Novellen (s. d., vgl.
Authentica); dann
Auszüge aus
den
Novellen und spätern kaiserlichen
Verordnungen, welche den neun ersten
Büchern des
Justinianischen
Kodex, hier und da auch
den
Institutionen eingeschaltet sind, um die Veränderungen oder Ergänzungen anzugeben, welche jene Rechtsteile durch die
Novellen etc. erhalten haben. Die Authenticae
des
Kodex, zusammen 233, wovon 13 aus
Verordnungen der
Kaiser
Friedrich
I. und II. (daher Authenticae
Fridericianae genannt), verdanken ihren Ursprung dem Rechtsgelehrten
Irnerius zu
Bologna im 12. Jahrh.
und einigen spätern
Juristen; sie waren anfangs nur dem
Rand beigeschrieben, ihre Einschaltung in den
Text geschah zuerst durch
Accursius im 13. Jahrh. Die der
Institutionen sind ihrem Ursprung nach unbekannt; man findet sie auch nur
in wenigen
Handschriften und
Ausgaben. Die Authenticae
haben als bloße wissenschaftliche
Arbeiten nicht die
Autorität wirklicher
Gesetze.
Vgl.
Biener,
Historia authenticarum
codici et institutionibus insertarum (Leipz. 1807).