Auszug
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Ausgedinge, Altenteil, Leibzucht, Inbegriff der Leistungen, welche zur Versorgung eines abtretenden Bauerngutsbesitzers (des Auszüglers) auf dessen Lebenszeit festgesetzt werden, wie Gewährung von Wohnung, Feuerung, Lebensmitteln, Landnutzung u. s. w. Die Festsetzung geschieht regelmäßig im Gutsübergabevertrage für beide Alteltern (reservatum rusticum). Die Leistungspflicht kann eine persönliche sein, kann aber auch reallastartig auf das Grundstück gelegt werden. Ist der Umfang der Leibzucht vom Richter zu bemessen, so soll auf die Kräfte des Hofes Rücksicht genommen werden. Der aufgeheiratete Ehegatte, insbesondere der Interimswirt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährung eines Altenteils. Der das Grundstück belastende Altenteil muß in das Grundbuch eingetragen werden.