Auswendiglernen
3 Wörter, 41 Zeichen
Auswendiglernen,
Memorierübungen, Übungen, deren Zweck ist, Wörter, Sätze und größere Redeabschnitte durch öftere Wiederholungen so dem Gedächtnisse einzuprägen, daß sie jederzeit wieder ins Bewußtsein gebracht (reproduziert) werden können. Dies Auswendiglernen galt früher als Hauptaufgabe des Unterrichts. Man meinte: wer viel lernen soll, muß ein starkes Gedächtnis haben, und dazu gelangt man durch viele mechan. Übung. Darum ließ man vieles, was nicht gerade mit dem Unterricht zusammenhing, bloß zum Zwecke der Übung lernen;
auf das Verständnis kam es dabei meist wenig an;
die mechan. ¶
Einprägung war die Hauptsache. Gegen dieses Verfahren erhob sich im 17. Jahrh. eine Reaktion. Ratke Ratichius, gest.
1635) stellte den Grundsatz auf: «Nichts soll auswendig gelernt werden; es ist ein Zwang der Natur, man thut dem Verstand Gewalt an.» Comenius (gest. 1670) wollte, «daß der Schüler nichts lerne, was er nicht begriffen habe». Ebenso erklärte sich Rousseau entschieden gegen dieses Auswendiglernen, und eine ähnliche Stellung nahmen Basedow und die Philanthropisten ein. In neuerer Zeit hat sich die Anschauung durchgebildet, daß besser ein Mittelweg einzuschlagen und daß auch die Stärkung des Gedächtnisses als eine hochwichtige Aufgabe des Unterrichts zu betrachten sei.
Dazu bietet jeder Gegenstand reichlichen Stoff. Was zum Verständnis gebracht ist, soll auch befestigt werden; doch nicht bloß in einer Form, sondern es soll durch vielfache Verknüpfungen mit den übrigen geistigen Elementen zum vollständigen Eigentume des Geistes gemacht werden. Es macht sich daher das Bestreben geltend, die schriftlichen, namentlich stenographischen Notizen der Schüler im Unterricht einzuschränken und durch geeignete Gedächtnisübungen zu ersetzen. Aber auch der wörtlichen Einprägung solcher Stoffe, die durch Inhalt und Form wertvoll sind, z. B. Sprüche, Sentenzen, klassische Dichtungen, ist ihr Recht zuzugestehen. Diese müssen aber planmäßig, im Anschluß an den übrigen Unterricht, ausgewählt, auf das rechte Maß beschränkt werden und vor dem Lernen zum Verständnis gebracht sein. Auswendiglernen bloß zum Zwecke der Gedächtnisübung ohne Rücksichtnahme auf den übrigen Unterricht und ohne daß vorher ein klares Verständnis herbeigeführt ist, ist jedenfalls zu verwerfen.