Austreiben
des
Teufels, s.
Exorzismus.
Austreiben des Teufels
5 Wörter, 39 Zeichen
Austreiben
des
Teufels, s.
Exorzismus.
(griech.), »Beschwörung«, besonders
Beschwörung und Austreibung böser Geister, Teufels
bannung. Aus Tertullian
und Origenes erhellt, daß in der christlichen Kirche jahrhundertelang die Gabe, Teufel austreiben
zu können, zu den Privilegien
jedes Christen gerechnet wurde. Ja, es gab hierfür seit Mitte des 3. Jahrh. auch ein eignes
Kirchenamt, welches zu den vier ordines minores gerechnet ward und in der Fiktion der katholischen Kirche noch heute besteht.
Am bekanntesten wurde der Exorzismus bei der Taufe, wo er seinen Ursprung der Voraussetzung verdankt, daß der
bisher von den Täuflingen geübte Götzendienst Teufelswerk
sei.
Zunächst entstand hieraus nur die Renuntiatio oder Abrenuntiatio diaboli, d. h. die Teufels
entsagung oder die feierliche
Verzichtleistung des Täuflings auf alles Heidnische; bald aber kam als Ergänzung derselben die Beschwörung des Teufels durch
den Taufenden hinzu, welch letztere man mit den Dämonenaustreibungen im Neuen Testament rechtfertigte.
Mit dem 4. Jahrh. kam der Exorzismus auch bei der Kindertaufe in Gebrauch, indem der Priester oder der ihm assistierende Exorzist den
unsaubern Geist erst aus dem Täufling aushauchte (exsufflatio) und ihm alsdann den Heiligen Geist symbolisch einhauchte (insuffiatio),
wie dies noch jetzt die Praxis der katholischen Kirche ist.
Allgemein wurde er bei dieser indessen erst seit dem 5. Jahrh., als die Lehre [* 3] von der Erbsünde und der Herrschaft des Teufels über alle Ungetauften die kirchliche Sanktion erhalten hatte. Die dabei gebräuchlichen Formeln waren und sind teilweise noch jetzt: »Fahre aus, du unreiner Geist, und gib Raum dem Heiligen Geist!« oder: »Ich beschwöre dich bei dem Namen des Vaters, des Sohns und des Heiligen Geistes, daß du ausfahrest und weichest von diesem Diener Jesu Christi!« Die schweizerischen Reformatoren verwarfen den Exorzismus;
die Lutheraner dagegen behielten und verteidigten ihn mit großer Hartnäckigkeit, obwohl Luther ihn nicht geradezu für unerläßlich erklärt hatte und selbst streng orthodoxe Theologen, wie Ägidius Hunnius, Baier, Chemnitz, [* 4] Gerhard und Hollaz, in ihm lediglich eine nützliche Mahnung an die geistige Herrschaft des Satans und an die heilsame Wirksamkeit der Taufe sahen;
im 18. Jahrh. kam er fast ganz außer Gebrauch.
Trotzdem brachte ihn gerade die zur Zeit der Union (1822) entstandene Berliner [* 5] Hof- und Domagende wieder in Erinnerung, indem nach derselben die Taufhandlung mit den Worten: »Der Geist des Unreinen gebe Raum dem Heiligen Geist« und dem Zeichen des Kreuzes an Stirn und Brust des Täuflings beginnen und sich daran die Frage schließen soll: »Entsagst du dem Bösen in seinem Werk u. Wesen?«