Ausstoßen
§. 1. Einen (seines bisherigen Genusses, Gewalt und Herrschaft berauben und) mit Gewalt fortjagen.
Stoße sie aus um ihrer großen Uebertretung willen, denn sie sind dir widerspenstig, Ps. 5, 11.
Ich will euch von dannen heraus stoßen und den Fremden in die Hände geben, Ezech. 11, 9.
Aber die Kinder des Reichs (die Juden) werden ausgestoßcn in die äußerste Finsterniß hinaus, Matth. 8, 12.
Nun wird der Fürst dieser Welt ausgestoßen werden, Joh. 12, 31.
Stoß die Magd hinaus mit ihrem Sohn, Gal. 4, 30.
§. 2. Es sind ausgestoßen worden: Ausländische und fremde Weiber von den Kindern Israel, Esr. 10, 19. Neh 13, 23. 30.
Der Blindgeborne von den Juden, Joh. 9, 34.
Hagar, 1 Mos. 21, 10.
Die Heiden, z. B. die Amoriter, 2 Mos. 33, 2. Enakim, 5 Mos. 9, 4. etc.
Jephtha von seinen Brüdern, Richt. 11, 2. 7.
Israel aus Egypten, 2 Mos. 11, 1.
Moses und Aaron von Pharao, 2 Mos. 10, 11.
Paulus und Barnabas, A.G. 13, 50.
Sohn des Hausvaters von den Weingärtnern, Matth. 21, 39.
Stephanus, A.G. 7, 58.