Aussteuerv
ersicherung,
eine der mannigfaltigen Formen der Kapitalversicherung. Ihr charakteristisches Merkmal besteht darin, daß gegen einmalige oder jährliche Prämienzahlung die Versicherungenstalt (oder eine Aussteuerkasse, auch Kinderausstattungskasse) sich verpflichtet, dem Nutznießer, zu dessen gunsten eingezahlt wurde, zu einer bestimmten Zeit ein gewisses Kapital auszuzahlen. Der gewöhnliche Zweck dieser Art von Versicherung ist, Eltern, Verwandten etc. Gelegenheit zu bieten, ihren Kindern oder Schutzbefohlenen bei Erreichung eines bestimmten Alters ein Kapital zu verschaffen, welches denselben als Aussteuer für die Ehe oder für Studien oder für geschäftliche Etablierung etc. dienen kann.
Auch diese Art der
Versicherung läßt wie jede andre
Kapitalversicherung je
nach Vereinbarung die mannigfachsten
Kombinationen
betreffs der Prämienzahlung, Prämienrückgewähr etc. zu. Die Aussteuerv
ersicherung ist
eine Art der
Lebensversicherung, sobald nur die
Eventualität des Erlebens bestimmter Altersjahre des Nutznießers
oder etwa zugleich des Versorgers maßgebend für die Erfüllung des
Vertrags sind. Es können aber daneben auch andre
Eventualitäten
dafür in Betracht gezogen sein, z. B. die des Militärdienstes, für dessen Erleichterung
die
Militärdienstversicherung neuerdings von einer besondern
Gesellschaft, der
Hamburger, welche Ende 1882 einen Bestand von
16,373
Versicherungen (über 17,332,840 Mk.) aufwies, und von dieser oder jener Lebensversicherungsgesellschaft
als
Nebengeschäft eingeführt worden ist. - Die gewöhnliche Aussteuerv
ersicherung wird in
Deutschland
[* 2] von einer
Reihe von
Kapital- und Rentenanstalten,
auch von einigen ausländischen (z. B. dem Conservateur) unter Anwendung des Tontinenprinzips
(s.
Tontinen), betrieben. Vgl.
Versicherung.