Ausstand
,
s. v. w. Arbeitseinstellung (s. d.).
Ausstände heißen im Geschäftsverkehr die Summen, welche man von andern zu fordern hat (gute, verlorne, ungewisse Ausstände).
Ausstand
27 Wörter, 219 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Ausstand,
s. v. w. Arbeitseinstellung (s. d.).
Ausstände heißen im Geschäftsverkehr die Summen, welche man von andern zu fordern hat (gute, verlorne, ungewisse Ausstände).
Im Das Lexikon des Zeitungslesers, 1951
Ausstand,
⟶ Streik. ^[= Niederlegung der Arbeit durch alle oder durch die Mehrheit der Arbeiter eines Betriebes oder ...]
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Ausstand,
s. Streik. ^[= (engl. strike; frz. grève, von einem Platze dieses Namens in Paris, auf dem die beschäftigungslose ...]
die Unterbrechung eines Arbeitsverhältnisses seitens der Lohnarbeiter, weil diesen die Bedingungen des Arbeitsvertrags, die der Arbeitgeber stellt, resp. zugesteht, nicht zusagen. Eine Arbeitseinstellung kann ein einzelner Arbeiter vornehmen, sie kann aber auch eine gemeinschaftliche sein, d. h. auf gemeinsamer Abrede einer Mehrzahl von Arbeitern (eines Unternehmers oder verschiedener Unternehmer) beruhen. Die gemeinschaftliche Arbeitseinstellung ist der sogen. Streik (engl. strike).
Der Zweck der Arbeitseinstellung, namentlich der Streiks, ist, günstigere Arbeitsbedingungen zu erlangen. Nicht jede Arbeitseinstellung ist eine widerrechtliche. Widerrechtlich (Kontraktbruch) ist nur diejenige, bei welcher die Arbeiter die gesetzliche oder vertragsmäßige Kündigungsfrist nicht innehalten, sondern vor Ablauf [* 4] derselben die Arbeit einstellen. Ob und wie weit es gerechtfertigt ist, Arbeitseinstellung durch obrigkeitliche Maßregeln (Koalitionsverbote, Bestrafung des Kontraktbruchs) zu verhindern, resp. zu erschweren, darüber s. Koalition und Kontraktbruch.