Ausspruch,
in der Rhetorik s. v. w. Sentenz; im Rechtswesen s. v. w. Spruch, Urteil; dann auch die Abteilung des Vermögens, welche Väter oder Mütter bei einer zweiten Verheiratung mit den Kindern erster Ehe vornehmen.
31 Wörter, 221 Zeichen
in der Rhetorik s. v. w. Sentenz; im Rechtswesen s. v. w. Spruch, Urteil; dann auch die Abteilung des Vermögens, welche Väter oder Mütter bei einer zweiten Verheiratung mit den Kindern erster Ehe vornehmen.
Nr. | Ergebnis | Ausspruch |
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1 | ****** | Aus|spruch, der; -[e]s, Aussprüche: [von einer bekannten Persönlichkeit geprägter] Satz, in dem eine Ansicht, ... |