Ausspruch
,
in der Rhetorik s. v. w. Sentenz;
im Rechtswesen s. v. w. Spruch, Urteil;
dann auch die Abteilung des Vermögens, welche Väter oder Mütter bei einer zweiten Verheiratung mit den Kindern erster Ehe vornehmen.
Aussonderung - Ausstat
Ausspruch
31 Wörter, 221 Zeichen
Ausspruch,
in der Rhetorik s. v. w. Sentenz;
im Rechtswesen s. v. w. Spruch, Urteil;
dann auch die Abteilung des Vermögens, welche Väter oder Mütter bei einer zweiten Verheiratung mit den Kindern erster Ehe vornehmen.
Nr. | Ergebnis | Ausspruch |
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1 | ****** | Aus|spruch, der; -[e]s, Aussprüche: [von einer bekannten Persönlichkeit geprägter] Satz, in dem eine Ansicht, ... |