Außerdiens
tstellung
eines Schiffs, die Übergabe des Schiffs an die Werftverwaltung, die die Erhaltung des Schiffskörpers und der gesamten Ausrüstung bis zur nächsten Indienststellung (s. d.) übernimmt.
Die Besatzung tritt dabei zu den Matrosen- und Werftdivisionen zurück.
Zum Zeichen der Außerdiens
tstellung werden
Flagge und Wimpel niedergeholt.