Außenversi
cherung,
die Versicherung von Gegenständen des häuslichen Mobiliars gegen Feuersgefahr für den Fall, daß sich dieselben aus irgend einem Grunde an irgend einem Orte außerhalb der in einem bestehenden Vertrag über Feuerversicherung festgesetzten Versicherungslokalitäten befinden. Gegenstände, welche aus diesen Lokalitäten bei Reisen oder für den Zweck der Bearbeitung oder Reparatur, der Aufbewahrung oder Reinigung weggebracht werden, sind nach bestehendem Versicherungsrecht während der Dauer des Aufenthalts am fremden Orte nicht versichert, sofern nicht jeweilig eine neue Vereinbarung mit der Versicherungsgesellschaft getroffen wurde.
Durch die Außenversi
cherung kann der Versicherte im Anschluß an eine bestehende
Feuerversicherung und in Ergänzung derselben einen nach
Bedarf verschieden bemessenen Bruchteil seiner
Mobiliarversicherung gegen Entrichtung einer Zusatzprämie auch für den
Fall
der
Verbringung aus den Versicherungslokalitäten versichern, ohne daß es einer besondern
Anzeige und
einer besondern
Genehmigung von seiten der
Gesellschaft bedürfte. Eine richtige Prämienbemessung ist bei dieser
Versicherung
mit großen Schwierigkeiten verbunden, weil der
Grad der Gefährdung, welchem die versicherten Gegenstände ausgesetzt sein
können, sich auch nicht annähernd genau ermitteln läßt, ein Übelstand, welcher dadurch gemildert
wird, daß es sich meist nicht um hohe
Summen und Prämiensätze handelt.