Ausrüstung
,
die neben
Bekleidung und
Bewaffnung erforderlichen
Stücke der
Ausstattung des
Soldaten,
als
Helm, Leibriemen,
Tornister, Mantel,
Brotbeutel,
Kochgeschirr,
Patronentaschen, Feldflasche u. s. w., beim Reiter Kartusche
mit
Bandelier, Mantelsack u. s. w. Zur Pferdeausrüstung
gehört das Reitzeug, für Zugpferde
das Geschirr. - Um ein
Geschütz im Ernstfalle möglichst selbständig zu machen, werden ihm außer der zu verfeuernden Munition
auch noch die Zubehörstücke (s.
Geschützzubehör), eine Anzahl von Ersatzteilen zum Auswechseln gegen
unbrauchbar gewordene
Stücke (Vorratssachen oder Reservestücke), Laboriergerät zum Fertigmachen der Munition, Schanzzeug
und Werkzeug mitgegeben; bei der Feldartillerie treten hierzu noch Geschirr- und Stallsachen sowie Rohmaterialien zum Ausbessern
geringer Schäden auf der Feldschmiede
u. s. w. - Die Ausrüstung
eines Schiffs umfaßt die Gegenstände, welche
dasselbe seeklar (s. d.) machen, d. h. zu einer
Seereise befähigen, wie
Kohlen, Trinkwasser, Proviant, nautische
Instrumente,
Flaggen,
[* 2] Signalapparate, Segel,
Tauwerk,
Anker,
[* 3] Boote. -
Über Ausrüstung
einer Festung
[* 4] s.
Armierung; über in der
Technologie s.
Appretur.