Ausnahmegerichte
330 Wörter, 2'710 Zeichen
Band - Seite | Artikel | Autor | Titel | Ausgabe |
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52.157 | Ausnahmegerichte | "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden", die Frankfurter Grundrechte mit dein Zusatz: "A. sollen nie stattfinden"; | ||
51.152 | Administrative Strafen | "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" | (s. Ausnahmegerichte), daher nur noch in Zeiten von Gesetzlosigkeit zur Anwendung gelangend, in Rußland außerdem in Preßangelegenheiten (s. Preßqesetzgebung) | |
52.157 | Ausnahmegerichte | "A. sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Die gesetzlichen Bestimmungen über Kriegsgerichte und Standrecht | (s. d.) werden hiervon nicht berührt. " |
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