Ausleger
§. 1. Einer, der die Gabe hat fremde Sprachen in der Muttersprache, oder n. A., das in hoher, begeisterter Rede Gegebene gemeinverständlich auszudrücken.
Ist er nicht ein Ausleger
, so schweige er unter der Gemeinde,
1 Cor. 14, 28.
§. 2. Andere: Ist aber kein Dolmetscher vorhanden. Bei den Juden mußte der Ausleger
aus dem
Stamm Levi und 50 Jahre
alt sein. Dieser las das Gesetz ebräisch, und verdolmetschte es ins Chaldäische mit seiner
Auslegung,
damit es die Zuhörer, welche die ebräische Sprache ziemlich vergessen, und chaldäisch redeten, desto besser verstehen
konnten. Esra hat dies eingeführt.