Auskultator
(lat., «Zuhörer»),
Titel junger Justiz- oder Verwaltungsbeamten, welche noch im Vorbereitungsdienste stehen und zu ihrer Ausbildung namentlich den Sitzungen der Behörde beizuwohnen haben. In Preußen führten diesen Titel bis 1869 Rechtskandidaten, die nach Bestehung der ersten Prüfung bei einem Gericht zur Ausbildung eintraten, während sie seitdem den Titel Referendar (s. d.) führen.