Aushängebogen
,
früher Bezeichnung für die ersten gedruckten Bogen [* 2] eines Werkes, die von dem Drucker besonders ausgehängt, d. h. auf eine Schnur zum Trocknen beiseite gehängt und nicht mit in die Auflage gezählt wurden. Jetzt werden sie einfach von dem Überschuß der Auflage jedes Bogens entnommen. Sie sind dazu bestimmt, noch während des Druckes dem Verfasser, Verleger, Korrektor u. s. w. zum Nachlesen oder zum Vergleich mit den in Korrektur vorliegenden noch ungedruckten ¶
mehr
Bogen zu dienen. Die ältern Drucker benutzten die Aushängebogen
auch zum öffentlichen Aushang, um das Erscheinen
des Werkes anzuzeigen.