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Ausgleichungssteuern -
Seite 2.115.
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Ausgleichu ngssteuernnennt man jene Abgaben, welche zur Ausgleichung der steuergesetzlichen Verschiedenheiten im / 29
Ausgleichu ngssteuern _2s. Übergangsabgaben. / 3
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
nennt man jene
Abgaben , welche zur Ausgleichung der steuergesetzlichen Verschiedenheiten im Innern
des
Deutschen
Reichs als eine Art Zwischenzoll, besonders auf
Bier und
Branntwein , erhoben werden;
s.
Übergangssteuern .
Ende Ausgleichungssteuern (1)
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
s. Übergangsabgaben . ^[= Übergangssteuern, die Abgaben, die von Staaten des Deutschen Reichs, die innere Steuern auf ...]
Ende Ausgleichungssteuern (2)
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