Ausgleich
,
Österreichisch-Ungarischer, wird der zwischen Österreich [* 2] und Ungarn [* 3] auf 10 Jahre abgeschlossene Staatsvertrag genannt, der 21. Dez. die kaiserl. Sanktion erhielt;
er betraf die Frage über die Anteile der beiden Reichshälften an den gemeinsamen Ausgaben, die Verteilung der Staatsschuld und das Zoll- und Handelsbündnis.
Nach lebhaften
Debatten kam Juni 1878 ein neuer Ausgleich
zu stände, Mai 1887 wurde nach mehr als einjähriger Verhandlung wieder
ein Ausgleich
auf 10 Jahre (vom ab) geschlossen.