Ausgleich
,
in
Österreich-Ungarn
[* 2] Bezeichnung für die drei
Gesetze, welche das finanzielle
Verhältnis der beiden Reichshälften
Österreich
[* 3] und
Ungarn
[* 4] (die beiderseitigen
Anteile zu den gemeinsamen
Ausgaben, die Verteilung der
Staatsschuld und das
Zoll- und
Handelsbündnis) regeln. Der erste Ausgleich
kam auf zehn Jahre zu stande und ward
nach dreijährigen mühsamen
Verhandlungen wieder auf zehn Jahre erneuert. Zwischen
Ungarn und
Kroatien besteht noch
ein besonderer Ausgleich
seit
Vgl.
Helfert,
Revision des ungarischen Ausgleichs
(Wien
[* 5] 1876);
Bidermann, Die rechtliche Natur der österreichisch-ungarischen Monarchie (das. 1877);
Juraschek, Personal- und Realunion mit einem Anhang über die rechtliche Natur des Verhältnisses zwischen Österreich und Ungarn (Berl. 1878).