Ausgabereservate,
auch bloß Reservate genannt, die am Schlusse einer Budgetperiode (Etatperiode) unverwendet gebliebenen Summen von solchen Ausgabenbewilligungen, denen zufolge einer ausdrücklichen Bestimmung im Staatsbudget (Staatsbaushaltsetat) oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen Regierung und Volksvertretung die Eigenschaft der Übertragbarkeit (s. d.) beiwohnt.